ist für die Ausführung der Bestimmungen der StVO zuständig. Dazu gehören die Anordnung von Verkehrszeichen bzw. Markierungen und die Nutzung der Flächen im öffentlichen Verkehrsraum.
Wenn eine Straße über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll, muss meist ein Teilabschnitt der Straße gesperrt werden. Die Straßenverkehrsbehörde erteilt die dafür erforderlichen Erlaubnisse und erstellt den dazu gehörenden Beschilderungsplan.
Eine solche Nutzung ist zum Beispiel ein Straßenfest / ein Polterabend, oder wenn ein Straßenabschnitt für bestimmte Zwecke, wie zum Beispiel einen Umzugswagen, freigehalten werden soll.
Auch für Bauarbeiten die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden oder zumindest darauf auswirken, ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich. Der Verkehr soll dabei möglichst wenig beeinträchtigt und sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden.
Oft muss die Verkehrsführung auf Grund solcher Arbeiten geändert oder zumindest angepasst werden. Dazu sind meist neue Schilder aufzustellen und vorhandene Verkehrszeichen oder Markierungen anzupassen oder ungültig zu machen. Diese Anpassungen werden von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet - daher die Bezeichnung "verkehrsrechtliche Anordnung".
Die Nutzung der öffentlichen Fläche, z.B. für die Aufstellung von Baukränen, Gerüsten, Containern oder die Lagerung von Baumaterial (Sondernutzung), ist nicht mit dieser Genehmigung verbunden. Hier sind zusätzlich zur verkehrsrechtlichen Anordnung der Schilder meist weitere Genehmigungen (z.B. Sondernutzungserlaubnis oder Ausnahmegenehmigung) erforderlich. Zusätzlich können noch Erlaubnisse von anderen Behörden (Baugenehmigung, Trassen- oder Aufbruchgenehmigung, etc.) erforderlich sein.