Glasfaser Antragsverfahren

Infrastrukturmaßnahme Verlegung von Glasfaserleitungen für das schnelle Internet


Sie betreiben in Mühlheim am Main ein Gewerbe und überlegen, sich eine Glasfaserleitung legen zu lassen? Hier haben wir für Sie eine kleine Übersicht zusammengestellt, was Sie für die Beantragung beachten müssen. Im unteren Teil dieser Seite finden Sie zudem Informationen zur Bearbeitung von Störungen am Telekommunikationsnetz.

Neuverlegungen von Telekommunikationsleitungen auf städtischen Verkehrsflächen

Für Telekommunikationsleitungen auf städtischen Verkehrsflächen bedarf es eines Antrags nach § 127 Telekommunikationsgesetz (TKG).

Bitte beachten Sie: Bevor Sie den Antrag stellen können, müssen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller nachweisen, dass die Bundesnetzagentur Ihnen das Recht eingeräumt hat, Wege für die Verlegung von Telekommunikationslinien zu nutzen!

Es reicht nicht, nur einen entsprechenden Antrag gestellt zu haben! Wenn die Erlaubnis noch nicht erteilt ist, ist der Antrag unbegründet und von unserer Seite ggf. kostenpflichtig abzulehnen. Warten Sie daher also bitte den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens vor der Bundesnetzagentur ab, bevor Sie Anträge auf konkrete Verlegungen stellen.

Weitere Informationen

Antragsstellung

Bitte legen Sie Ihren Antrag so vollständig und nachvollziehbar wie möglich vor, denn so können Sie Ihre Aussichten auf eine Zustimmung steigern und die Bearbeitungszeit deutlich verkürzen. Außerdem können Sie so den Aufwand für die Beantwortung von Nachfragen oder die Nachforderung von Unterlagen senken und tragen nebenbei schon vorab zum Schutz der Leitung bei – denn je präziser die Angaben sind, desto besser kann die Stadt Mühlheim am Main Hinweise auf mögliche Gefahren für die Leitung geben und später deren Schutz vor Beschädigungen sicherstellen.

Wird der Antrag durch einen Bevollmächtigten gestellt, beispielsweise durch ein Bauunternehmen, ein Ingenieurbüro oder sonstige technische Dienstleister, so muss dieser eine Bevollmächtigung durch das Telekommunikationsunternehmen nachweisen, beispielsweise durch Vorlage einer Kopie einer Vollmachtsurkunde und eines entsprechenden Auftragsschreibens.

Beachten Sie: Aussagekräftige Pläne erhöhen die Nachvollziehbarkeit des Antrags. Legen Sie Ihrem Antrag eine Übersichtskarte mit geeignetem Maßstab (bspw. 1:2000 bis 1:5000) mit Eintrag der Detaillagepläne bei, aus der die geplante Lage der Leitung ersichtlich wird. Ergänzend fügen Sie bitte Detaillagepläne (max. 1:500) bei, die die Lage in Gehweg, Radweg, Fahrbahn, Brücke, Nebenfläche maßgenau darstellen. Denken Sie daran, auch Verteilerschränke und Kabelschächte maßgenau darzustellen. Der Planausschnitt sollte groß genug gefasst werden, dass Bezugspunkte und Detaillagen erkennbar sind.

Bei elektronischer Übermittlung passen Sie bitte die Größe der Pläne maßstabsgetreu auf maximal Format A3 an. Stellen Sie auf dem Plan den genauen Verlauf der Leitung dar, sowie die Verlegung in Geh- oder Radweg, (Richtungs-)Fahrbahn und Inanspruchnahmen des Seitenraums. Es erleichtert uns die Bearbeitung, wenn die vorgesehene Trasse oder Standorte durch Bilder der Örtlichkeit ergänzt wird.

Bitte achten Sie bei allen angehängten Dateien darauf, dass diese nicht über technische oder rechtliche Beschränkungen verfügen, die die Vervielfältigung, das Speichern, Kopieren oder Ausdrucken der Datei behindern. Auch sollte es möglich sein, Kommentare einfügen zu können.

Ausführung

Bitte bereiten Sie den Antrag so vor, dass der Verlegung auch so zugestimmt werden und sie so erfolgen kann, wie sie beantragt wurde. Denn muss in der Ausführung von den beantragten und zugestimmten Planunterlagen abgewichen werden, kann das einen neuen Antrag erforderlich machen! Bis zu dessen Bewilligung kann Baustillstand eintreten, was nach der gesetzlichen Frist bis zu drei Monate andauern kann.

Achten Sie darauf, dass der Unternehmer nicht auf Basis des Antrags beauftragt wird, sondern auf Basis des Zustimmungsbescheids!

Achten Sie bei der Ausführung der Baumaßnahme auf eine sorgfältige Überwachung der beauftragten Unternehmer. Wichtig ist, zu gewährleisten, dass

  • die Leitung so verlegt wird und Einbauten so umgesetzt werden, wie dem zugestimmt wurde
  • das Eigentum des Straßenbaulastträgers einschließlich des Straßenbegleitgrüns nicht beschädigt wird und
  • Nachteile für die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs vermieden werden.

Gebühren

Eine Zustimmung, wie auch eine Ablehnung zum Antrag sind gebührenpflichtig. Die Gebühr wird zeitabhängig erhoben und richtet sich nach der Mühlheimer Verwaltungskostensatzung. Bitte benennen Sie im Antragschreiben den Empfänger des Gebührenbescheides.

Auch bei der Ablehnung eines Antrags fallen regelmäßig Gebühren an. Prüfen Sie daher in Ihrem eigenen Kosteninteresse die Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit Ihres Antrags noch bevor sie ihn einreichen.

Änderungen und Ergänzungen zu einem bereits beschiedenen Antrag können neue Gebühren auslösen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Planung ausführungsreif abzuschließen, noch bevor Sie den Antrag stellen.

Kontakt

Die Antragstellung sowie der weitere Schriftverkehr in der Sache erfolgt online unter TK-online@stadt-muehlheim.de.

Bitte beachten Sie: Die Zustimmungen werden, auch bei Antragstellung durch Bevollmächtigte, an den Nutzungsberechtigten gemäß TKG per Brief an die von der BNetzA veröffentlichte Adresse versandt. Bei einer Antragstellung durch Bevollmächtigte kann auf Wunsch eine Kopie an den Bevollmächtigten versandt werden (online oder per Brief).

Sie als Antragstellerin oder Antragsteller sind verantwortlich für die Beachtung etwaiger gewerblicher Schutzrechte bei Übersendung von Plänen und anderen Unterlagen.

Bearbeitung von Störungen am Telekommunikationsnetz

Sollte es einmal zu Störungen am Telekommunikationsnetz kommen, so wird bei der Prüfung des Antrags und der Behebung natürlich der Eilbedürftigkeit Rechnung getragen.

Dennoch muss eine sogenannte Aufbruchmeldung an die Straßenbauverwaltung gesendet werden. Die Meldung erfolgt per Mail an TK-online@stadt-muehlheim.de unter Angabe von

  • Auftraggeber (Telekom, Vodafone, 1&1 ……)
  • Auftragnehmer/Bauausführende
  • Ort, Zeitpunkt, Dauer, Ausmaß der Aufgrabung.

Die Nachricht kann zusammen mit der Anfrage nach einer Verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Strassenverkehrsbehörde versandt werden.

Beachten Sie: Das Vorhandensein einer Jahresgenehmigung für Verkehrsrechtliche Anordnung entbindet nicht von der Aufbruchmeldung bei der Straßenbaubehörde unter der o. g. E-Mail-Adresse.