Für die Beantragung von Reisepässen ist aktuell eine Wartezeit von
ca. 8 Wochen von der Beantragung bis hin zur Ausstellung/Abholung einzuplanen.
Für die Beantragung eines Ausweises vor Ort benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie unter folgendem Link vereinbaren:
Eine Statusabfrage Ihres bereits beantragten Ausweises können Sie unter dem unten stehenden Link durchführen:
Der Zentrale Bürger-Service der Stadt Mühlheim am Main empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, im Hinblick auf die bevorstehende Reisezeit die Gültigkeit der Ausweisdokumente zu überprüfen.
Erfahrungsgemäß herrscht vor und während der Sommerferien mehr Andrang, was zu längeren Wartezeiten für die Bürger führt. Die aktuell gültigen Einreisebestimmungen sowie die notwendigen Ausweisdokumente des jeweiligen Reiselandes sind auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter http://www.auswaertiges-amt.de | Reise & Sicherheit | Übersicht aufgelistet.
Der Zentrale Bürger-Service ist für die Beantragung und Ausstellung folgender Ausweisdokumente zuständig:
Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss im Besitz eines gültigen Personalausweises sein, da dieser als Identitätsnachweis in der Bundesrepublik Deutschland gilt. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Aktuelle und umfassende Informationen zum Bundespersonalausweis finden Sie auch Online auf dem Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Inneren unter
Bei sonstiger Namensänderung, Ehescheidung, Eintragung eins Doktortitels: entsprechende Urkunde, z.B. Bescheinigung über Namensänderung vom Rechtsamt / Standesamt, Promotionsurkunde usw.
Zur Beantragung und Ausstellung eines Bundespersonalausweises für minderjährige Kinder unter 16 Jahren, bedarf es der Einverständniserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile. Eine Sorgerechtserklärung ist dann vorzulegen, wenn die Eltern eines Kindes unverheiratet, aber gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Bei getrenntlebenden Eltern, ist nur der Sorgeberechtigte antragsberechtigt, der den Aufenthalt des Kindes bestimmt, d.h. bei dem das Kind in Mühlheim am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Personalausweis unter 24 Jahren | 22,80 € |
Personalausweis ab 24 Jahren | 37,00 € |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.
Bei Verlust oder Diebstahl muss die Personalausweisbehörde umgehend informiert werden.
Zur Einreise im Ausland außerhalb der EU, benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite
WICHTIG: Gebührenerhöhung für den Reisepass!!
Ab dem 01. Januar 2024 erhöht die Bundesdruckerei die Gebühren für die Aus- bzw. Herstellung von Reisepässen.
Für antragstellende Personen ab dem 24. Lebensjahr, erhöhen sich die Gebühren für den Reisepass um 10,00 EUR auf nunmehr 70,00 EUR.
Die Kosten für den Express-Pass werden ebenfalls um 10,00 EUR auf nunmehr 102,00 EUR angepasst.
Wir bitten um Beachtung!!
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Zur Beantragung und Ausstellung eines Reisepasses (ePass) für minderjährige Kinder, bedarf es der Einverständniserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile.
Eine Sorgerechtserklärung ist dann vorzulegen, wenn die Eltern eines Kindes unverheiratet, aber gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Bei getrenntlebenden Eltern, ist nur der Sorgeberechtigte antragsberechtigt, der den Aufenthalt des Kindes bestimmt, d.h. bei dem das Kind in Mühlheim am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Ein kurzfristig notwendiger Reisepass kann durch ein besonderes Expressverfahren beantragt werden. Ein Expresspass ist üblicherweise innerhalb von 72 Stunden verfügbar.
Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgehändigt werden, besteht auch die Möglichkeit zur Ausstellung eines "Vorläufigen Reisepasses".
Reisepass unter 24 Jahren | 37,50 € |
Expresspass unter 24 Jahren | 69,50 € |
Reisepass ab 24 Jahren | 70,00 € |
Expresspass ab 24 Jahren | 102,00 € |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 € |
Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die folgende Website zu finden.
Wichtig!! Bitte um Beachtung!!
Ab dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Welches Reisedokument beantrage ich zukünftig für mein Kind?
Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele außerhalb der EU, ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Über die jeweiligen Einreisebestimmungen im Ausland, informiert die Internetpräsenz des „Auswärtigen Amtes“.
Wenn Ausweisdokumente nicht durch die antragstellende Person abgeholt werden können, so kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Bitte bedenken Sie, dass die Vollmachten vollständig ausgefüllt sind.
Bei Abholung des neuen Dokumentes sind die alten Dokumente vorzulegen.