Der Zentrale Bürger-Service ist für die Pflege und die Fortschreibung des Melderegisters zuständig. Hier können sich die BürgerInnen an-/ab- und ummelden.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde an-/ummelden.
Personen ab dem 16. Lebensjahr üben die Meldepflicht selbst aus. Für Minderjährige unter dem 16. Lebensjahr mit getrennt lebenden Eltern muss für eine Änderung des Hauptwohnsitzes ggf. eine Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils vorgelegt werden.
Grundsätzlich müssen bei melderechtlichen Vorgängen, welche durch einen Bevollmächtigten erledigt werden, der Ausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten, sowie ein entsprechend ausgefülltes und durch die meldepflichtige Person unterzeichnetes Meldeformular vorliegen.
Vollmacht zur An- bzw. Ummeldung
Einverständnis zur An- bzw. Ummeldung eines minderjährigen Kindes
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Die Abmeldung einer auswärtigen Nebenwohnung erfolgt ebenso durch die zuständige Meldebehörde entweder am Hauptwohnsitz oder am Nebenwohnsitz.
Grundsätzlich müssen bei melderechtlichen Vorgängen, welche durch einen Bevollmächtigten erledigt werden, der Ausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten, sowie ein entsprechend ausgefülltes und durch die meldepflichtige Person unterzeichnetes Meldeformular vorliegen.
Wichtiges für deutsche Staatsangehörige mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland!
ELEFAND – Kriseninformationssystem des Auswärtigen Amtes. Deutsche Staatsangehörige, die sich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit im Ausland aufhalten, können sich im Krisenfall und sonstigen Ausnahmesituationen per E-Mail mit Informationen und Warnhinweisen versorgen lassen. Die Registrierung bei ELEFAND ersetzt die manuell gepflegte „Deutschenliste“ der deutschen Auslandsvertretungen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, etwaige Informationen und Hinweise, z.B. über anstehende Bundestags- oder Europawahlen, zu erlangen.