In diesem Fachbereich werden grundsätzliche Fragen der räumlichen Stadtentwicklung, die Bauleitplanung oder Verkehrsplanung behandelt. Auch die Planung und Durchführung kommunaler Hochbauten wie beispielsweise Kindergärten, Sporthallen, Feuerwehrhäuser oder das Rathaus sind in diesem Fachbereich angesiedelt.
Bauherren, Architekten und Bauträgern werden bei Bauanträgen planungsrechtlich beraten. Ausführliche Informationen zur Bauberatung finden Sie im Bereich Bürgerservice.
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens und der Friedhöfe zuständig.
Genauere Informationen zu unseren Aufgaben und Leistungen erhalten Sie in der nachfolgenden Auflistung. Dort können Sie sich auch über die richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen informieren.
Die Stadtplanung ist mit der Entwicklung der räumlichen, baulichen, verkehrlichen und gestalterischen Struktur der Stadt im Allgemeinen und dem öffentlichen Raum im Besonderen befasst. Durch die Bauleitplanung, Satzungen, Bebauungs-, Gestaltungs- und Verkehrskonzepte sowie durch Mitwirkung bei Planungen übergeordneter Behörden werden Entwicklungen gesteuert.
Die Stadt Mühlheim am Main hat zu jedem Bauantrag, der bei der Bauaufsicht des Kreises Offenbach eingereicht wird, eine Stellungnahme in planungsrechtlicher Hinsicht abzugeben. Im Rahmen dieser Stellungnahme wird geprüft, ob ein Bauvorhaben dem entsprechenden Bebauungsplan, der Stellplatzsatzung und den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) entspricht.
Ausführliche Informationen zur Bauberatung finden Sie im Bereich Bürgerservice.
Ein Instrument der Stadt Mühlheim am Main zur Steuerung der räumlichen Entwicklung sind Bebauungspläne. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind als übergeordnete Vorgaben unter anderem der Regionalplan Südhessen sowie der Flächennutzungsplan zu beachten. Bei der Aufstellung des Regionalplans und des Flächennutzungsplans wird die Stadt Mühlheim beteiligt.
Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen steuert die Stadt die Art und das Maß, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden können. Ein Bebauungsplan ist eine Satzung, die allgemeinverbindlich für alle gilt. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt in einem weitgehend standardisierten Regelverfahren, das im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschrieben ist.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Mühlheim am Main finden Sie im Geoinformationssystem (BürgerGIS) des Kreises Offenbach. Das BürgerGIS bietet Ihnen eine komfortable Auswahl der gesuchten Dokumente über eine Übersichtskarte oder durch die Suche nach einer Adresse.
Zusätzlich stehen Ihnen die rechtskräftigen Bebauungspläne hier zur Verfügung.
Bei Überschneidungen der Geltungsbereiche gilt immer der Bebauungsplan, der als letztes rechtskräftig geworden ist. Die Dokumente dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die Bauberatung.
Ziel ist der Erhalt und die Schaffung von Standorten des Lebensmitteleinzelhandels, die fußläufig erreichbar sind, damit auch die nicht motorisierte Bevölkerung, insbesondere alte Menschen sowie Kinder und Jugendliche Waren des täglichen Bedarfs selbständig einkaufen können.
Es soll ein Netz von Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften gesichert und gefördert werden, so dass alle Einwohner der Stadt Mühlheim am Main in den Wohn- und Mischgebiet in einer Entfernung von nicht mehr als 600 m Fußweg (Luftlinie) zu einem Lebensmittelgeschäft wohnen.
Der Geschäftsbesatz in der Innenstadt sowie in den Ortsteilzentren soll erhalten und gestärkt werden. Auch in dieser Hinsicht stellen die Standorte des Lebensmitteleinzelhandels Attraktivitätsschwerpunkte und damit Kristallisationspunkte für den örtlichen Einzelhandel bzw. für zentrale Versorgungsbereiche dar.
Weitere Informationen als PDF Download
Die Umlegungsstelle der Stadt Mühlheim führt nach dem BauGB geregelte Bodenordnungsverfahren zur Schaffung oder Neuordnung von Bauland durch.
Ausführliche Informationen zur Baulandumlegung.
BORIS Hessen ist ein Bodenrichtwertinformationssystem, das eine gebührenfreie Online-Recherche für alle hessischen Bodenrichtwerte ermöglicht. In BORIS Hessen können Sie ermitteln, in welcher Bodenrichtwertzone eine Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) liegt.
In BORIS Hessen sind die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 dargestellt. Auskünfte über ältere Bodenrichtwerte können bei der zuständigen Geschäftsstelle gegen Gebühr erhalten werden.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Bodenrichtwerten. Bei der mobilen Version stellen Sie bitte den Kartenmaßstab auf mindestens 1:50.000.
Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte über Bodenrichtwerte nur noch in Ausnahmefällen erteilt werden können.
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Anlaufstelle Offenbach
Markwaldstraße 11
63073 Offenbach am Main
Telefon Zentrale Heppenheim (06252) 127-8904, Telefax: (06252) 127-8391
Bei der Übertragung von Grundstücken hat die Stadt Mühlheim in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht.
Weitere Informationen zum Vorkaufsrecht.
Stadtplanung
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
2. Obergeschoss, Raum: 214
Den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Mühlheim stehen zahlreiche städtische Einrichtungen in Mühlheim und den Stadtteilen Lämmerspiel und Dietesheim zur Verfügung. Hierzu zählen Sportanlagen, Kinderbetreuungseinrichtungen und das Stadtmuseum. Das Rathaus, Feuerwehrhäuser sowie die Gebäude auf den Friedhöfen gehören zum städtischen Gebäudebestand und sind fortwährend zu pflegen und an veränderte Bedürfnisse anzupassen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Hochbau sind mit Neubau, Umbau und Erweiterung städtischer Gebäude befasst, sie betreuen und begleiten den gesamten Prozess der Umsetzung einer Baumaßnahme.
Aufträge im Zuge der Realisierung von Baumaßnahmen werden im Rahmen von Vergabeverfahren nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vergeben. Interessierte Firmen können sich mit aussagekräftigen Angaben zum angebotenen Tätigkeitsbereich gerne bewerben, um in der Firmenliste erfasst zu werden.
Informationen zu laufenden Vergabeverfahren, auch aus anderen Bereichen des Fachbereichs Stadtentwicklung, Hochbau und Liegenschaften, erhalten Sie unter dem Menüpunkt Ausschreibungen
Friedensstr. 20, 63165 Mühlheim
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig, ob es sich nun um die Verwaltung der zahlreich vorhandenen städtischen Grundstücke, den Ankauf oder Verkauf von Grundstücken oder auch deren Verpachtung oder Vermietung handelt. Dabei sind die Hauptaufgabenbereiche das Grundstücksmanagement sowie das Gewerbeflächenmanagement.
Derzeit stehen keine städtischen Grundstücke zum Verkauf. Sollten sie Interesse an gewerblichen Flächen haben beachten Sie bitte unser Gewerbeflächenmanagement.
Benötigt die Stadt für öffentliche Zwecke Grundstücke, so hat die Liegenschaftsverwaltung die Aufgabe diese Grundstücke zu erwerben.
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die Vermietung der sich in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen befindlichen Wohnungen zuständig. Von hier erfolgt der Abschluss der Mietverträge sowie die Berechnung und Abrechnung der Mieten und Mietnebenkosten.
Soweit vorhanden, können Privatpersonen von der Stadt Grundstücke für eine bestimmte Nutzung (z.B. Landwirtschaft) anpachten. Hierfür werden mit den Interessenten die entsprechenden Pachtverträge abgeschlossen. Von der Liegenschaftsverwaltung werden bei Bedarf auch Pachtverträge über die öffentliche Nutzung privater Grundstücke abgeschlossen.
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die Vergabe von Erbbaugrundstücken, die inhaltliche Vorbereitung von Erbbaurechtsverträgen, Erbbauzinsanpassungen und die Erteilung von Zustimmungs- und Belassungserklärungen hinsichtlich möglicher Grundschuldbestellungen sowie Veräußerungen von Erbbaurechten zuständig.
Der Liegenschaftsverwaltung obliegt die Geschäftsführung der Jagdgenossenschaft Mühlheim am Main. In diesem Zusammenhang sind die Jagdgenossenschaftsversammlungen und Vorstandssitzungen zu organisieren und abzuhalten. Darüber hinaus sind Ausschreibungen durchzuführen, Jagdpachtverträge abzuschliessen sowie Satzungsänderungen vorzubereiten bzw. umzusetzen.
Sachgebietsleiter
Liegenschaftsverwaltung
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
2. Obergeschoss, Raum: 205
Auch die Friedhöfe sind im Fachbereich VII Stadtentwicklung, Hochbau und Liegenschaften angesiedelt. Informationen zu den einzelnen Standorten finden Sie im Bereich Bürgerservice unter diesem Link.
Sachgebietsleiter
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main