Spielhallen

Zum 30.06.2012 ist das Hessische Spielhallengesetz (SpielhG - s.u. zum Download)  in Kraft getreten. Wesentliche Änderung zum bisherigen Recht sind nach § 2 SpielhG Anforderungen an die Errichtung und Gestaltung von Spielhallen und die nach § 4 SpielhG festgelegte Sperrzeit. Demnach darf eine Spielhalle nicht in einem baulichen Verbund mit einer oder mehreren Spielhallen stehen. Weiterhin muss zu der nächstgelegenen Spielhalle ein Mindestabstand von 300 Metern Luftlinie eingehalten werden. Außerdem gilt nunmehr eine einheitliche Sperrzeit von 04.00 Uhr bis 10.00 Uhr.

Hessische Spielhallengesetz (SpielhG)

 Falls die genannten Kriterien zutreffen und Sie eine Spielhalle betreiben möchten, brauchen Sie hierfür eine Spielhallenerlaubnis nach dem Hessischen Spielhallengesetz. Um Ihnen eine Erlaubnis erteilen zu können, benötigen wir einen Antrag und entsprechende Unterlagen.

Antrag für die Betriebserlaubnis einer Spielhalle

Erforderliche Unterlagen zum Antrag

Die Erlaubnis ist personen- und gebäudebezogen, so dass Sie auch dann eine auf Ihre Person lautende Spielhallenerlaubnis benötigen, wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle von jemand anderem übernehmen möchten. Sofern Sie beabsichtigen eine ganz neue Spielhalle zu eröffnen, empfehlen wir Ihnen in jedem Falle zunächst mit der zuständigen Bauaufsicht des Kreises Offenbach Kontakt aufzunehmen, da in der Regel ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist. Bei der gewerberechtlichen Antragstellung sollten Sie beachten, dass eine Spielhallenerlaubnis erst nach der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann. Nach der derzeit gültigen Spielverordnung dürfen Sie maximal 12 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Ihrer Spielhalle aufstellen. (1 Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit pro 12 qm Spielfläche; Flure, Theken, Toiletten usw. zählen nicht zur Spielfläche) Sie dürfen Ihre Spielhalle erst dann eröffnen, wenn Sie in Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind!

Aufgrund der geänderten Rechtslage empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall ein Beratungsgespräch, sobald Sie über eine konkrete Objektplanung verfügen.