Ab Montag, den 13. Januar 2014 ist eine KFZ-Zulassung nur noch mit einem SEPA-Lastschriftmandat möglich!
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss der Halter seit 2004 eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das Finanzamt vorlegen. Der Vordruck der Einzugsermächtigung wird in 2014 durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Nach einer Mitteilung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main darf ab spätestens 13.01.2014 die Zulassung eines Fahrzeugs nur noch dann durchgeführt werden, wenn der Halter ein ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat (im Original) vorlegt. Mit diesem Mandat erklärt der Kontoinhaber sein Einverständnis und gleichzeitig erteilt er seiner Bank den Auftrag, dass der Zahlungsempfänger (=> das Finanzamt) einen bestimmten Betrag vom Zahlungskonto einziehen darf. Bis zum 10.01.2014 kann der Halter wahlweise entweder die bisherige "Einzugsermächtigung" ausfüllen oder aber bereits das neue "SEPA-Lastschriftmandat".
Für jede Zulassung muss grundsätzlich ein separates SEPA-Lastschriftmandat (Vorlage auf der Homepage der Stadt Mühlheim am Main unter: http://www.muehlheim.de/zulassung-formulare.html zu finden) erteilt werden. Dies gilt auch für Firmen, die in der Firmendatei erfasst sind! Die Kontoverbindung wird hierbei nicht mehr mit der Kontonummer und der Bankleitzahl angegeben. Stattdessen sind die Eingabe von IBAN und BIC erforderlich.
Vollmachten und SEPA-Lastschriftmandate dürfen künftig nicht mehr zusammen auf einem Vordruck erteilt werden.
Für das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das Finanzamt dürfen nur noch die auf der städtischen Homepage hinterlegten Formulare verwendet werden. Diese Vordrucke gelten sowohl für den Fall, dass Halter und Kontoinhaber identisch sind, wie auch für den Fall, dass der Kontoinhaber vom Halter abweichend ist.