Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Mühlheim | Gebührenmaßstab sowie Gebührenhöhe wird ab dem 1. Januar 2024 angepasst
Der Gebührenmaßstab sowie die Gebührenhöhe für die in der Entwässerungssatzung (EWS) unter § 22 (1) in Verbindung mit § 23 Gebührenmaßstäbe und -sätze genannten Benutzungsgebühren werden ab dem 1. Januar 2024 angepasst.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mühlheim am Main hat in ihrer Sitzung am 30. November 2023 nachstehenden Vorankündigungsbeschluss zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) gefasst:
Für das Schmutzwasser wird eine Gebühr von bis zu 2,13 Euro pro cbm Frischwasserverbrauch und für das Einleiten von Niederschlagswasser eine Gebühr von bis zu 4,90 Euro pro 10 qm versiegelte Grundstücksfläche erhoben. Die Gebühr für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben beträgt pro angefangene cbm 43,60 Euro. Ist zum Absaugen des Inhalts einer Grube oder Kleinkläranlage die Verlegung einer Saugleitung von mehr als 20 m Länge erforderlich, wird der Mehraufwand gemäß der Kostenstellung des von der Stadt beauftragten Unternehmens (nach Arbeitsaufwand) abgerechnet.
Beispielberechnungen | Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Anpassung?
Nach Angaben des statistischen Landesamtes liegt der durchschnittliche Wasserverbrauch für eine Person bei 127 Litern pro Tag. Dies entspricht hochgerechnet etwa 46.500 Liter pro Jahr (46,5 Kubikmeter). Ein Vier-Personen-Haushalt benötigt durchschnittlich etwa 190-200 Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr. Nach Satzung ist der Gebührenmaßstab für das Einleiten von häuslichem Schmutzwasser der Frischwasserverbrauch pro Kubikmeter (m³) zu berechnen.
Bei einem 1-Personenhaushalt bedeutet das:
- Entwässerungssatzung „alt“: 46,5 m³ x 1,52 EUR --> rund 71 EUR/pro Jahr
- Entwässerungssatzung ab 1. Januar 2024: 46,5 m³ x 2,13 EUR --> rund 99 EUR/pro Jahr
Bei einem 4-Personenhaushalt bedeutet das:
- Entwässerungssatzung „alt“: 200 m³ x 1,52 EUR --> 304 EUR/pro Jahr
- Entwässerungssatzung „neu“ : 200 m³ x 2,13 EUR --> 426 EUR/pro Jahr
Der Vorankündigungsbeschluss zur Änderung der Entwässerungssatzung wurde am 15. Dezember 2023 in der Offenbach Post und auf der Website der Stadt Mühlheim (www.stadt-muehlheim.de/amtliche-bekanntmachungen) veröffentlicht.
Hintergrundinformationen zur Änderung der Entwässerungssatzung
Die Mengengebühren für Abwasser und Niederschlagswasser in Mühlheim am Main wurden seit Jahren nicht erhöht. Aufgrund von deutlichen Kostensteigerungen ist eine kostendeckende Betreibung nicht mehr möglich.
Die Höhe der Gebühr soll gemäß §10 Kommunalabgabengesetz (KAG) so bemessen sein, dass die Kosten der satzungsgemäß durchgeführten Entsorgung gedeckt werden können. Deshalb sind die Abwassergebühren der Stadt Mühlheim neu zu kalkulieren.
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft „Schüllermann und Partner AG“ aus Dreieich wurde deshalb beauftragt, die Gebühren und gegebenenfalls Gebührenmaßstäbe für die Kalkulationsperiode 2024-2026 neu zu berechnen.