Änderung der Zuständigkeit bei Kirchenaustritten
Aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, sind seit Inkrafttreten am 01. März 2017, Kirchenaustritte nicht mehr an den Amts- bzw. Ortsgerichten möglich, sondern ausschließlich Aufgabe der Kommune. Die Ortsgerichte Mühlheim am Main I und Mühlheim am Main II – Lämmerspiel - sind für die Entgegennahme nicht mehr zuständig.
Austrittswillige Mühlheimer Bürgerinnen und Bürger müssen zukünftig ihren Kirchenaustritt unter persönlicher Vorsprache und Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses beim Zentralen Bürger-Service im Rathaus, Friedensstraße 20, erklären. Die Gebühr hierfür beträgt 30,-- Euro und ist sowohl bar als auch mit EC-Karte möglich. Ein Termin beim Zentralen Bürger-Service muss nicht vorab vereinbart werden. Der Austritt kann während der normalen Öffnungszeiten von Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr erklärt werden.