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Änderung des zentralen Vergabekriteriums für städtische Betreuungsplätze | Ab 1. Januar 2024 zählt das Geburtsdatum des Kindes

Die Stadt Mühlheim hat die Kriterien des Aufnahmeverfahrens für die Platzvergabe in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen überarbeitet.

Ab 2024 ist bei der Vergabe der Betreuungsplätze in allen Alterskategorien das Geburtsdatum des Kindes das vorrangige Kriterium bei der Platzvergabe. Bisher wurden die Plätze im Krippen- und Schulkindbereich nach Anmeldedatum vergeben. Im Kindergartenbereich erfolgt die Vergabe bereits nach Geburtsdatum des Kindes.


Mit der Vereinheitlichung des zentralen Vergabekriteriums für alle Betreuungsbereiche orientiert sich die Stadt Mühlheim an der Empfehlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, die eine Vergabe von Betreuungsplätzen nach Geburtsdatum als fairstes Kriterium formuliert.


Der Magistrat stimmte dem neuen Vergabeverfahren zu, welches ab dem 1. Januar 2024 Gültigkeit hat. Bereits erfolgte Anmeldungen müssen nicht erneut gestellt werden.


Die angepasste Vergaberegelung gilt für alle 14 städtischen Betreuungseinrichtungen. Eine Auflistung aller Einrichtungen ist hier zu finden: https://www.muehl-heim.de/kindertageseinrichtungen -> Städtische Kindereinrichtungen.


Die freien und kirchlichen Träger haben ggf. eigene Vergabekriterien und vergeben ihre Plätze selbstständig.