Angepasste Elternbeiträge für Kinderbetreuung ab 2025 | Stadtverordnetenversammlung beschließt Änderung der Kostenbeitragsordnung für Kindertageseinrichtungen
In ihrer Sitzung am 28. November 2024 hat die Mühlheimer Stadtverordnetenversammlung die Änderung der Kostenbeitragsordnung der Stadt Mühlheim über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt einstimmig beschlossen. Die Änderungssatzung wird ab dem 01. Januar 2025 in Kraft treten und beinhaltet neu angepassten Elternbeiträge.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen schlagen in Folge der wachsenden Inflation höhere Ausgaben zu Buche, weshalb zur Kompensation der gestiegenen Kosten die Anpassung der Elternbeiträge unumgänglich ist. Nach einer intensiven und verantwortungsvollen Prüfung wurde sich interfraktionell darauf verständigt, die Elternbeiträge um 8 Prozent zu erhöhen - dies liegt 5 Prozent unter der kumulierten Inflationsrate (13 Prozent) in Deutschland. Die Verpflegungskosten sind von der Beitragsanpassung nicht betroffen. Die letzte Anpassung der Beiträge erfolgte 2021.
Drei Beispiele zur Anpassung der Kita-Kostenbeiträge zum 1. Januar 2025 (monatliche Kosten, inklusive Verpflegung):
- Kindergartenplatz ganztägig (46 Stunden/ Woche): 156,30 Euro (+ 5,30 Euro)
--> das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist beitragsfrei - Krippenplatz 2/3 Platz (37,5 Stunden/ Woche): 372,30 Euro (+ 21,30 Euro)
- Schulkindbetreuung/ Hort (46 Stunden/ Woche): 289,70 Euro (+ 15,20 Euro)
Die Änderungssatzung mit den ab 1. Januar 2025 geltenden Tabellen zu den Kostenbeiträgen für alle Betreuungsformen gegliedert in Krippen-, Kindergarten- und Schulkindbetreuung ist online abrufbar: www.muehlheim.de/stadtrecht --> 18.06