Pressemeldungen

Briefwahlfrist zur Landratsstichwahl endet am Freitagabend

Die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl des Landrates können noch fristgerecht bis zum Freitag, den 8. Oktober um 18.00 Uhr in der Verwaltung beantragt werden.

In ganz besonderen Ausnahmefällen, z.B. etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können von im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten auch noch am Samstag vor dem Wahltag im Wahlamt des Rathauses, I. Stock, Zimmer 121, von 11.00 bis 12.00 Uhr und am Wahltag bis 15.oo Uhr, Wahlscheine für die Briefwahl beantragt werden. Das Wahlamt ist deshalb auch am Sonntag ab 8.00 Uhr geöffnet.

Briefwähler müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18.oo Uhr, dem Wahlamt vorliegt. Wenn die Zeit nicht mehr ausreicht, den Wahlbrief mit der Post zu schicken, kann der Brief auch im Wahlamt im Rathaus abgegeben werden.

Bereits vorliegende Briefwahlunterlagen müssen bis zur Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag bis spätestens 18.00 Uhr ihren Weg zurück in die Verwaltung gefunden haben. Die Briefkästen am Rathaus werden dann letztmalig an diesem Tag mit Schließung der Wahllokale geleert und unmittelbar in die Auszählung weitergeleitet. Briefwahlunterlagen, die nach 18.00 Uhr abgegeben oder eingeworfen werden, können nicht berücksichtigt werden.

Auch wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen hat, kann dennoch wählen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Wahlberechtigte seinen gültigen Personalausweis (nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen Identitätsausweis) oder Reisepass im Wahllokal vorlegt und auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer 06108 - 601 134 möglich.