Pressemeldungen

Brut- und Setzzeit beginnt - Hundebesitzer müssen Rücksicht nehmen

„Trächtiges Reh von wildernden Hunden gerissen", „Hund hetzt Rehe über Straße und verursacht schweren Verkehrsunfall" - derartige Meldungen häufen sich jedes Frühjahr in der Presse.

Es ist wieder soweit: Der Frühling steht vor der Tür und die Natur erwacht. Die Tierwelt fängt an, für Nachwuchs zu sorgen. Dabei ist leider festzustellen, dass die Zahl der Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen ist. Vor allem hochträchtige Rehe, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen in diesen Wochen mitsamt ihren ungeborenen Kitzen den Hundebissen zum Opfer. Leider ist es auch oft der Fall, dass Hundebesitzer das verletzte Wild liegenlassen, ohne den Jagdpächter zu informieren. Das verletzte Tier verendet dann jämmerlich. Es ist erschreckend, dass viele Hundehalter jegliche Tierliebe, die Sie Ihrem eigenen Hund entgegenbringen, gegenüber dem Wild vermissen lassen.

Die freilebenden Tiere müssen besser vor wildernden Hunden geschützt werden. Streunende Hunde vertreiben auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente und Wachtel von ihren Nestern. Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden" hin, die Anfang 2003 in Hessen in Kraft getreten ist. Danach können Hunde, die andere Tiere hetzen oder Menschen angreifen, als gefährlich eingestuft werden. Nach in Kraft treten der neuen Hundeverordnung zum 01.01.2009 besteht nun auch die Möglichkeit einen Leinenzwang für nachweislich wildernde Hunde anzuordnen. Außerdem schreibt die Verordnung vor, dass auch alle übrigen Hunde am Halsband Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers tragen müssen, wenn sie sich im Freien bewegen. Verstöße gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Ferner müssen die Halter von wildernden Hunden damit rechnen, dass die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangen. Aber auch Autofahrer könnten hohe Regressansprüche stellen, wenn ihnen hetzende Hunde Wild vor das Kraftfahrzeug treiben und dadurch einen Unfall verursachen.

Aus Rücksichtsnahme unseren Wildtieren gegenüber werden deshalb alle Hundebesitzer gebeten Ihre Vierbeiner in der Zeit vom 15. März bis 15. Juni ausschließlich an der Leine zu führen. Ein Wildern des Hundes ist auf jeden Fall zu unterbinden, ausserdem sollten die Hunde im Wald die Wege nicht verlassen.

Wenn Sie Fragen zur neuen Hundeverordnung haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Ordnungsbehörde (Tel.: 06108/601-507 Frau Kaiser). Auf der Internetseite der Stadt Mühlheim (www.muehlheim.de) erhalten Sie ebenfalls Informationen zu diesem Thema.