Brut- und Setzzeit beginnt - Hundehalter müssen Rücksicht nehmen
Es ist wieder soweit: Der Frühling steht vor der Tür und die Natur erwacht. Die Tierwelt fängt an, für Nachwuchs zu sorgen. Vom 15. März bis 15. Juni sind die Bürgerinnen und Bürger daher wieder zu besonderer Vorsicht im Umgang mit der Natur aufgerufen. In dieser Zeit sind Vögel und Niederwild mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Bereits eine einmalige Störung kann zum Verlassen der Gelege oder der Jungtiere führen.
Bei vielen Hunderassen weckt die Begegnung mit Wildtieren den Jagdtrieb. Oftmals kann der Hundehalter dann nicht mehr eingreifen. „Durch verantwortungsvolles Handeln helfen Sie mit, die Natur und unsere heimische Tierwelt zu schützen“ appelliert Bürgermeister Daniel Tybussek.
Die Hundehalter sollten daher daran denken, ihre Hunde von Mitte März bis Mitte Juni in Wald und Flur ausschließlich auf den befestigten Wegen zu führen. “Aus Rücksichtnahme unseren Wildtieren gegenüber werden deshalb alle Hundebesitzer aufgefordert, ihre Vierbeiner in der Zeit vom 15. März bis 15. Juni ausschließlich an der Leine zu führen. Eine ganzjährige Leinenpflicht besteht übrigens auf öffentlichen Grünanlagen und im Naherholungsgebiet“, betont Tybussek.
Frei umherlaufende Hunde vertreiben bodennahe Brüter von ihren Nestern. Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern. Niederwild wie z.B. Rehe, Kaninchen und Feldhasen werden aufgescheucht und finden erst nach Stunden wieder zur Ruhe. Durch diese Störungen werden die Tiere bei der Nahrungsaufnahme gestört.
So müssen die Halter von wildernden Hunden dann auch damit rechnen, dass die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangen. Ebenso könnten Autofahrer Regressansprüche stellen, wenn hetzende Hunde ihnen Wild vor das Kraftfahrzeug treiben und dadurch einen Unfall verursachen.
Auch die Aussaat auf bewirtschafteten Wiesen, Feldern und Ackerflächen wird leider immer wieder durch frei umherlaufende Hunde zerstört. Zum Teil durch das Umherlaufen, zum Teil durch das Absetzen von Kot. Bitte bedenken Sie, dass auf diesen Flächen hochwertige Nahrungs- und Futtermittel wachsen, die zerstört werden. Hundekot kann die Ernte verschmutzen und Krankheiten übertragen. Bei Kühen kann es sogar Totgeburten verursachen. Den betroffenen Landwirten entsteht dadurch ebenfalls ein Schaden, für den sie vom Verursacher Schadensersatz verlangen können.
Daher sollten Sie auch dafür sorgen, dass Sie Ihren Hund im Bereich von landwirtschaftlichen Flächen ebenfalls an die Leine nehmen.
Für Bürgerinnen und Bürger, die ihrem Vierbeiner trotzdem weiterhin ein freies Laufen ermöglichen wollen, gibt es in direkter Nachbarschaft des evangelischen Gemeindezentrums an der Anton-Dey-Straße die Hundewiese der Stadt Mühlheim. Auf einer Fläche von rund 10.000 qm finden alle Hunde genug Platz zum Spielen, Tollen und Rennen. Die Fläche ist an den äußeren Grundstücksecken mit 4 Holzpfosten markiert. Zudem wurden noch 4 Spender und Müllbehälter für Hundekottüten angebracht, deren Nutzung wie auch im gesamten Stadtgebiet vorgeschrieben ist, da die Sauberkeit für alle Bürgerinnen und Bürger stets gewährleistet sein muss.
Falls jemand ein verletztes oder verendetes Tier findet, kann er die Polizeistation Mühlheim (Tel.: 06108 - 60000) oder die Ordnungsbehörde (Tel.: 06108 - 6010) benachrichtigen, welche die Mitteilung dann umgehend an den zuständigen Jagdpächter weiterleiten.
Wenn Sie Fragen zur Hundeverordnung haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Ordnungsbehörde (Tel.: 06108 - 601-507 Frau Kaiser). Auf der Internetseite der Stadt Mühlheim (www.muehlheim.de) erhalten Sie ebenfalls Informationen zu diesem Thema.