Brut- und Setzzeit beginnt - Hundehalter müssen Rücksicht nehmen (März 2014)
„Trächtiges
Reh von wildernden Hunden gerissen“, „Hund hetzt Rehe über Straße und
verursacht schweren Verkehrsunfall“ – derartige Meldungen häufen sich jedes Frühjahr
in der Presse.
Es ist wieder
soweit: Der Frühling steht vor der Tür und die Natur erwacht. Die Tierwelt
fängt an, für Nachwuchs zu sorgen. Dabei ist leider festzustellen, dass die
Zahl der Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere in den vergangenen
Jahren drastisch gestiegen ist. Vor allem hochträchtige Rehe, die in ihrer
Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen in
diesen Wochen mitsamt ihren ungeborenen Kitzen den Hundebissen zum Opfer.
Leider ist es auch oft der Fall, dass Hundebesitzer das verletzte Wild liegenlassen,
ohne den Jagdpächter, das Ordnungsamt oder die Polizeistation zu informieren. Das
verletzte Tier verendet dann jämmerlich. „Es ist erschreckend, dass viele
Hundehalter jegliche Tierliebe, die sie ihrem eigenen Hund entgegenbringen,
gegenüber dem Wild vermissen lassen“, so Bürgermeister Daniel Tybussek
bestürzt. Falls jemand ein verletztes oder verendetes Tier findet, kann er sich
an das Ordnungsamt Mühlheim (Tel. 06108 – 610 507) oder an die Polizeistation
Mühlheim (Tel.: 06108 – 60000) wenden.
Die
freilebenden Tiere müssen besser vor wildernden und auch streunenden Hunden geschützt
werden. Diese Hunde vertreiben auch bodennahe
Brüter, wie z.B. Fasan, Wachtel, Stockente, Teichhuhn, Blässhuhn, Lerche, Neuntöter,
Rotkehlchen, Zaunkönig und Nachtigall von ihren Nestern. Deren Eier und
Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern. Niederwild wie
z.B. Rehe, Kaninchen und Feldhasen werden aufgescheucht und finden erst nach
Stunden wieder zur Ruhe. Die Rehe in der Gemarkung Mühlheim sind deutlich
leichter, als sie eigentlich sein müssten.
Anstatt 18-20
kg bringen die Tiere in Mühlheim nur 12-16 kg auf die Waage, was nicht zuletzt
auf Störungen durch Spaziergänger und rücksichtslose Hundeführer zurückzuführen
ist.
In diesem
Zusammenhang weist Heike Gallenbacher, Fachbereichsleiterin „Sicherheit,
Ordnung und Verkehr“ im Mühlheimer Rathaus auf die „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“
hin, die Anfang 2003 in Hessen in Kraft getreten ist. Danach können Hunde, die
andere Tiere hetzen oder Menschen angreifen,
als gefährlich eingestuft werden. Nach in Kraft treten der neuen
Hundeverordnung zum 15.10.2010 besteht nun auch die Möglichkeit einen
Leinenzwang für wildernde Hunde anzuordnen. Außerdem schreibt die Verordnung
vor, dass auch alle übrigen Hunde am
Halsband Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers tragen müssen,
wenn sie sich im Freien bewegen. Verstöße gegen diese Verordnung können mit
einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Ferner müssen
die Halter von wildernden Hunden damit rechnen, dass die Jäger für getötetes
Wild Schadensersatz verlangen. Aber auch Autofahrer könnten hohe Regressansprüche
stellen, wenn hetzende Hunde ihnen Wild vor das Kraftfahrzeug treiben und
dadurch einen Unfall verursachen.
Aus Rücksichtnahme unseren Wildtieren
gegenüber werden deshalb alle Hundebesitzer aufgefordert ihre Vierbeiner in der
Zeit vom 15. März bis 15. Juni ausschließlich an der Leine zu führen. Eine
ganzjährige Leinenpflicht besteht übrigens auf öffentlichen Grünanlagen und im
Naherholungsgebiet. Ein Wildern des Hundes ist auf jeden Fall zu unterbinden;
außerdem sollten die Hunde im Wald die Wege nicht verlassen.
Wenn Sie Fragen zur Hundeverordnung haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Ordnungsbehörde (Tel.: 06108/601-507 Frau Kaiser). Auf der Internetseite der Stadt Mühlheim (www.muehlheim.de) erhalten Sie ebenfalls Informationen zu diesem Thema.