Brut- und Setzzeit beginnt - Hundehalter müssen Rücksicht nehmen
„Trächtiges Reh von wildernden Hunden gerissen“, „Hund hetzt Rehe über Straße und verursacht schweren Verkehrsunfall“ – derartige Meldungen häufen sich jedes Frühjahr in der Presse.
Es ist wieder soweit: Der Frühling steht vor der Tür und die Natur erwacht. Die Tierwelt fängt an, für Nachwuchs zu sorgen. Dabei ist leider festzustellen, dass die Zahl der Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen ist. Vor allem hochträchtige Tiere, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen in diesen Wochen mitsamt ihren ungeborenen Nachkommen den Hundebissen zum Opfer. Leider ist es auch oft der Fall, dass Hundebesitzer das verletzte Wild liegenlassen, ohne den Jagdpächter zu informieren. Das verletzte Tier verendet dann jämmerlich. Es ist erschreckend, dass viele Hundehalter jegliche Tierliebe, die sie ihrem eigenen Hund entgegenbringen, gegenüber dem Wild vermissen lassen, so Erster Stadtrat Heinz Hölzel bestürzt. Daher möchten wir an dieser Stelle die Telefonnummern der jeweiligen Jagdpächter mitteilen, falls jemand ein verletztes oder verendetes Tier findet. Für Dietesheim sind Herr Spahn (77261) und Herr Bergmann (68893), für Lämmerspiel Herr Bruch (77268) und für Mühlheim Herr Siebel (6436) zuständig.
Die freilebenden Tiere müssen besser vor wildernden und auch streunenden Hunden geschützt werden. Diese Hunde vertreiben auch bodennahe Brüter, wie z.B. Fasan, Wachtel, Stockente, Teichhuhn, Blässhuhn, Lerche, Neuntöter, Rotkehlchen, Zaunkönig und Nachtigall von ihren Nestern. Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern. Niederwild wie z.B. Rehe, Kaninchen und Feldhasen werden aufgescheucht und finden erst nach Stunden wieder zur Ruhe. Die Rehe in der Gemarkung Mühlheim sind deutlich leichter, als sie eigentlich sein müssten, so Jagdpächter Ernst Siebel.
Anstatt 18 bis 20 KG bringen die Rehe in Mühlheim nur 12 bis 13 KG auf die Waage, was nicht zuletzt auf Störungen durch Spaziergänger und rücksichtslose Hundeführer zurückzuführen ist.
In diesem Zusammenhang weist Heike Gallenbacher, Fachbereichsleiterin „Sicherheit, Ordnung und Verkehr“ im Mühlheimer Rathaus auf die „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“ hin, die Anfang 2003 in Hessen in Kraft getreten ist. Danach können Hunde, die andere Tiere hetzen oder Menschen angreifen, als gefährlich eingestuft werden. Nach in Kraft treten der neuen Hundeverordnung zum 15.10.2010 besteht nun auch die Möglichkeit einen Leinenzwang für wildernde Hunde anzuordnen. Außerdem schreibt die Verordnung vor, dass auch alle übrigen Hunde am Halsband Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers tragen müssen, wenn sie sich im Freien bewegen. Verstöße gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Ferner müssen die Halter von wildernden Hunden damit rechnen, dass die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangen. Aber auch Autofahrer könnten hohe Regressansprüche stellen, wenn hetzende Hunde ihnen Wild vor das Kraftfahrzeug treiben und dadurch einen Unfall verursachen.
Aus Rücksichtnahme unseren Wildtieren gegenüber werden deshalb alle Hundebesitzer aufgefordert, ihre Vierbeiner in der Zeit vom 15. März bis 15. Juni ausschließlich an der Leine zu führen. Eine ganzjährige Leinenpflicht besteht übrigens auf öffentlichen Grünanlagen und im Naherholungsgebiet. Ein Wildern des Hundes ist auf jeden Fall zu unterbinden; außerdem sollten die Hunde im Wald die Wege nicht verlassen.
Wenn Sie Fragen zur Hundeverordnung haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Ordnungsbehörde (Tel.: 06108/601-507 Frau Kaiser). Auf der Internetseite der Stadt Mühlheim (www.muehlheim.de) erhalten Sie ebenfalls Informationen zu diesem Thema.