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Brut- und Setzzeit hat begonnen – Hunde müssen an der Leine geführt werden

Sobald die Tage wärmer und die Nächte milder werden, beginnen viele Tiere damit, für Nachwuchs zu sorgen. Die Brut- und Setzzeit ist für diese Tiere eine sehr sensible Phase, in der trächtige Tiere in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind und sie ihren Nachwuchs nach der Geburt beschützen wollen. Um den Tieren, die Wald und Wiesen unserer Stadt bevölkern, eine möglichst ruhige Umgebung für sich selbst und ihren Nachwuchs zu gewährleisten, ist die Mithilfe der Hundehalter essentiell. Über die Wiesen und durch die Wälder tobende Hunde vertreiben neben größeren Wildtieren auch bodennahe Brüter, wie z.B. Fasan, Wachtel, Stockente, Lerche, Rotkehlchen, Zaunkönig und Nachtigall von ihren Nestern. Sind die Elterntiere aus den Nestern, werden deren Eier und Junge leichte Beute für Krähen und Elstern. „Um all diese Tiere zu schützen, müssen alle Hunde zwischen dem 15. März und dem 15. Juni an der Leine geführt werden“, erklärt Bürgermeister Daniel Tybussek. „Hunde sind mit einem natürliche Jagdtrieb ausgestattet, dem wir damit entgegenwirken wollen, dass Hunde an die Leine genommen werden“, sagt der Rathauschef weiter und verweist damit auf die „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“. Darin ist auch geregelt, dass Hunde, die andere Tiere hetzen oder Menschen angreifen, als gefährlich eingestuft werden – Konsequenz ist eine ganzjährige Leinenpflicht. „Als Hundebesitzer weiß ich, wie wichtig viel Auslauf für die Tiere ist. Im Frühjahr und Sommer müssen wir dennoch Rücksicht auf die anderen Tiere nehmen und darauf achten, dass die Hunde die Wege nicht verlassen“, so Tybussek weiter, der auch darauf hinweist, dass auf öffentlichen Grünanlagen und im Naherholungsgebiet eine ganzjährige Leinenpflicht besteht. Freilaufende Hunde gefährden jedoch nicht nur Wildtiere, sondern können auch Auswirkungen auf bewirtschaftete Wiesen, Felder und Ackerflächen haben. Sowohl das Umherlaufen als auch das Absetzen von Kot können diese Flächen zerstören. Auf diesen Flächen wachsen hochwertige Nahrungs- und Futtermittel, die verschmutzt und mit Krankheiten befallen werden können, weshalb Hundebesitzer ihre Haustiere auch von diesen Bereichen fernhalten sollten. „Wenn wir alle aufeinander Rücksicht nehmen und die wenigen Regeln einhalten, sind sowohl unsere Haustiere als auch die Wildtiere sicherer“, sagt Tybussek abschließend.
Falls jemand ein verletztes oder totes Tier findet, kann er die Polizeistation Mühlheim (Tel.: 06108/60000) oder die Ordnungsbehörde (Tel.: 06108/6010) benachrichtigen, welche die Mitteilung dann umgehend an den zuständigen Jagdpächter weiterleiten.
Wenn Sie Fragen zur Hundeverordnung haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Ordnungsbehörde (Tel.: 06108/601-507 Frau Kaiser). Auf der Internetseite der Stadt Mühlheim (www.muehlheim.de) erhalten Sie ebenfalls Informationen zu diesem Thema.