Brut- und Setzzeit hat begonnen – Hunde müssen an der Leine geführt werden
Sobald die Tage wärmer und die Nächte milder werden, beginnen
viele Tiere damit, für Nachwuchs zu sorgen. Die Brut- und Setzzeit ist für
diese Tiere eine sehr sensible Phase, in der trächtige Tiere in ihrer
Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind und sie ihren
Nachwuchs nach der Geburt beschützen wollen. Um den Tieren, die Wald und Wiesen
unserer Stadt bevölkern, eine möglichst ruhige Umgebung für sich selbst und
ihren Nachwuchs zu gewährleisten, ist die Mithilfe der Hundehalter essentiell.
Über die Wiesen und durch die Wälder tobende Hunde vertreiben neben größeren
Wildtieren auch bodennahe Brüter, wie z.B. Fasan, Wachtel, Stockente, Lerche, Rotkehlchen, Zaunkönig und Nachtigall
von ihren Nestern. Sind die Elterntiere aus den Nestern, werden deren Eier und
Junge leichte Beute für Krähen und Elstern. „Um all diese Tiere zu schützen,
müssen alle Hunde zwischen dem 15. März und dem 15. Juni an der Leine
geführt werden“, erklärt Bürgermeister Daniel Tybussek. „Hunde sind mit einem
natürliche Jagdtrieb ausgestattet, dem wir damit entgegenwirken wollen, dass
Hunde an die Leine genommen werden“, sagt der Rathauschef weiter und verweist
damit auf die „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“.
Darin ist auch geregelt, dass Hunde, die andere Tiere hetzen oder Menschen
angreifen, als gefährlich eingestuft werden – Konsequenz ist eine ganzjährige
Leinenpflicht. „Als Hundebesitzer weiß ich, wie wichtig viel Auslauf für die
Tiere ist. Im Frühjahr und Sommer müssen wir dennoch Rücksicht auf die anderen
Tiere nehmen und darauf achten, dass die Hunde die Wege nicht verlassen“, so
Tybussek weiter, der auch darauf hinweist, dass auf öffentlichen Grünanlagen
und im Naherholungsgebiet eine ganzjährige Leinenpflicht besteht. Freilaufende
Hunde gefährden jedoch nicht nur Wildtiere, sondern können auch Auswirkungen
auf bewirtschaftete Wiesen, Felder und Ackerflächen haben. Sowohl das
Umherlaufen als auch das Absetzen von Kot können diese Flächen zerstören. Auf
diesen Flächen wachsen hochwertige Nahrungs- und Futtermittel, die verschmutzt
und mit Krankheiten befallen werden können, weshalb Hundebesitzer ihre
Haustiere auch von diesen Bereichen fernhalten sollten. „Wenn wir alle
aufeinander Rücksicht nehmen und die wenigen Regeln einhalten, sind sowohl
unsere Haustiere als auch die Wildtiere sicherer“, sagt Tybussek abschließend.
Falls jemand
ein verletztes oder totes Tier findet, kann er die Polizeistation Mühlheim
(Tel.: 06108/60000) oder die Ordnungsbehörde (Tel.: 06108/6010)
benachrichtigen, welche die Mitteilung dann umgehend an den zuständigen
Jagdpächter weiterleiten.
Wenn Sie Fragen zur Hundeverordnung haben
sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Ordnungsbehörde (Tel.: 06108/601-507
Frau Kaiser). Auf der Internetseite der Stadt Mühlheim (www.muehlheim.de)
erhalten Sie ebenfalls Informationen zu diesem Thema.