Bürgermeisterwahlen am Sonntag – Wahlamt auch am Samstag geöffnet
Die Briefwahlfrist endet am Freitag, den 10.März um 13.00 Uhr. In ganz besonderen Ausnahmefällen, z.B. etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können von im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten auch noch am Samstag vor dem Wahltag im Wahlamt des Rathauses, I. Stock, Zimmer 124, von 1o.oo bis 12.oo Uhr und am Wahltag bis 15.oo Uhr, Wahlscheine für die Briefwahl beantragt werden. Das Wahlbüro ist deshalb auch am Sonntag ab 8.00 Uhr geöffnet.
Die Briefwähler müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18.oo Uhr, dem Wahlamt vorliegt. Wenn die Zeit nicht mehr ausreicht, den Wahlbrief mit der Post zu schicken, kann der Brief auch im Wahlbüro abgegeben werden.
Auch wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen hat, kann dennoch wählen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Wahlberechtigte seinen gültigen Personalausweis (nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen Identitätsausweis) oder Reisepass im Wahllokal vorlegt und auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Diesbezügliche telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer 06108 - 601 134 möglich. Am Wahlsonntag ist es interessierten Bürgerinnen und Bürgern möglich, die Wahlergebnisse im Stadtverordnetensitzungssaal ab 18.00 Uhr live mitzuerleben.