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Die Fehlbelegungsabgabe kommt zurück

Die Vorbereitungen zur Umsetzung, des von der hessischen Landesregierung Ende 2015 beschlossenen Gesetzes zum Wiederinkrafttreten der Fehlbelegungsabgabe zum 1. Juli diesen Jahres, beginnen nun auch in Mühlheim.

In Hessen gibt es insgesamt mehr als 100.000 Sozialwohnungen und 2.200 Wohnungen von Landesbediensteten, die wegen öffentlicher Zuschüsse zu günstigen Preisen vermietet werden. Haben sich die finanziellen Voraussetzungen der Mieterinnen und Mieter inzwischen so verbessert, dass ihnen die Wohnung eigentlich nicht mehr zustehen würde, ist eine Fehlbelegungsabgabe an die Stadt oder Gemeinde zu entrichten. Die hierdurch eingenommenen Gelder sind zweckgebunden für den Ausbau weiterer Sozialwohnungen zu verwenden.

In Mühlheim betrifft diese Abgabe die Mieterinnen und Mieter von 470 Sozialwohnungen, deren Mietvertrag am 1.Juli schon seit mindestens 2 Jahren besteht, deren Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde oder wird und für die noch eine Mietpreisbindung besteht.

Die Erste Stadträtin Gudrun Monat führt aus: „ In manchen Fällen überschreitet das Einkommen der  Bewohner/innen  mittlerweile die ursprünglichen Grenzen, da diese nur beim Einzug überprüft werden. Künftig werden Mieter/innen, die mindestens 20 Prozent über der entsprechenden Einkommensgrenze liegen, einen anteiligen Beitrag leisten müssen.“

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten Tagen Post mit einem Fragebogen erhalten, in dem sie ihre aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse angeben sollen. Besonders wichtig ist die Beantwortung des Fragebogens auch dann, wenn sich an den Einkünften nichts geändert hat, denn die Nicht-Beantwortung führt automatisch zur Einstufung in die höchste Abgabenklasse, da die Stadt dann zur Erstellung eines Vermutensbescheides gezwungen sein wird.

„Die neue Gesetzeslage führt zu mehr sozialer Gerechtigkeit“ so die Erste Stadträtin, „mit den Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe wird von der Stadt Mühlheim der dringend notwendige Bau zusätzlicher Sozialwohnungen finanziert bzw. der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen erhalten. Die Einnahmen kommen somit direkt den bedürftigen Bürgern der Stadt Mühlheim zugute.“