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Drohnen – das sollten Hobbypiloten wissen

Drohnen erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit – ganz gleich, ob im privaten oder gewerblichen Einsatz. Auch in Mühlheim und den zugehörigen Stadtteilen sind immer wieder Drohnen über der Landschaft zu sehen und das nicht immer zur Freude von Fremden.

Spätestens seit der Einführung einer sogenannten „Drohnenverordnung der EU“ gibt es auch für private Drohnenfliegende einiges zu beachten, denn es gibt für das Aufsteigen von Drohnen dadurch klare Regeln, die unbedingt zu beachten sind.

Alle darin aufgeführten Flugregeln oder auch wann ein Kenntnisnachweis erforderlich ist, sollten vor dem Drohnenkauf und -flug auf dieser Seite nachgelesen werden:
https://www.lba.de/DE/Drohnen/Fernpiloten/Anforderungen_Fernpiloten_node.html


DIESE REGELN GELTEN IMMER

  • Jeder, der eine Drohne in Deutschland aufsteigen lassen möchte, benötigt eine Drohnen-Haftpflichtversicherung unabhängig von der Nutzung (privat oder gewerblich) sowie Größe und Gewicht
  • Die Drohne muss während des Flugs in Sichtweite bleiben
  • Die Privatsphäre von anderen Menschen muss immer gewahrt bleiben. Das betrifft vor allem Filmaufnahmen, die häufig mit Drohnen vorgenommen werden.
  • Der Drohnenbetrieb über Wohngrundstücken ist verboten, sofern die Drohne mehr als 250 Gramm wiegt. Ist die Drohne mit einer Kamera ausgerüstet, ist das Fliegen über Wohngrundstücken unabhängig vom Gewicht gänzlich verboten.
  • Beim Überflug von Naturschutzgebieten gibt es einige Regeln zu beachten.
  • Bei Verstößen dieser Regeln kann eine nicht unerhebliche Geldstrafe fällig werden.


EXPERTEN GEBEN RAT UND HILFE

Das Thema Drohnenflüge ist komplex und inzwischen stark geregelt. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte unbedingt an eine der folgenden Stellen. Diese haben im Internet bereits hilfreiche Informationen zu Drohnen veröffentlicht:


UNANGENEHME BEGEGNUNGEN MELDEN

Falls Sie als Bürgerin oder Bürger Mühlheims unfreiwillig in Kontakt kommen mit fliegenden Drohnen, gegen Ihren Willen gefilmt werden oder Ihr Grundstück überflogen wird, melden Sie diesen Vorfall bitte unbedingt der örtlichen Polizeidienststelle in Mühlheim unter der Telefonnummer 06108 6000-0.