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Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kitas startet ab Dienstag

Die Mühlheimer Kinderbetreuungseinrichtungen öffnen ab Dienstag, dem 2. Juni mit einem eingeschränkten Regelbetrieb wieder ihre Türen, nachdem das Land Hessen Anfang dieser Woche mit neuen Regelungen die Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Dabei wurde das grundsätzliche Betretungsverbot der Einrichtungen genauso beibehalten wie die Möglichkeit der Notbetreuung für Eltern in bestimmten Berufsgruppen, allerdings müssen jetzt beide Elternteile berufstätig sein (davon eines in der entsprechenden Berufsgruppe). Die dann noch verbleibenden Plätze können an die übrigen Kinder verteilt werden. Allerdings ist das Angebot begrenzt, denn die Größe einer gewöhnlichen Kindergartengruppe wird wegen der Einhaltung der Hygieneempfehlungen und gängigen Vorschriften für Ü3 Gruppen nur 12 Kinder (anstatt 25 bei Normalbetrieb) umfassen können. Die U3 Gruppen können im Regelfall betreut werden. Nach Gesprächen mit den freien und konfessionellen Trägern wird diese Vorgehensweise auch in deren Einrichtungen so praktiziert.

„Wir sind noch meilenweit von einem geregelten Alltag entfernt,“ verdeutlicht Bürgermeister Daniel Tybussek die Lage. „Es ist uns bewusst, dass dies nicht der gewohnten und verlässlichen Betreuung für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf entspricht und viele Eltern weiterhin vor große Herausforderungen stellen wird.“

Vorgesehen ist ein Schichtbetrieb, der es jedem Kind erlauben soll, wenigstens einmal pro Woche seine Betreuungseinrichtung zu besuchen. Die Betreuungszeit ist jeweils auf 6 Stunden pro Tag begrenzt, die Zahl der jeweils möglichen Betreuungstage in den Einrichtungen unterscheidet sich stark voneinander, sie reichen von 1 bis 3 Tagen in der Woche, weil die Anzahl der Kinder mit Notbetreuungsvoraussetzungen und auch die räumlichen Rahmenbedingungen von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich sind. Dabei werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft und sogar Turn- und Bewegungsräume als Gruppenräume genutzt.

Die Einrichtungen haben bereits begonnen, die Eltern über das jeweilige Betreuungsangebot für ihre Kinder zu informieren. Die Verwaltung im Rathaus kann zu den individuellen Planungen und Gruppeneinteilungen keine Auskunft erteilen.

Bürgermeister Daniel Tybussek sowie Sozialdezernent und Erster Stadtrat Dr. Alexander Krey weisen gemeinsam aber nochmals auch auf die besonderen Umstände hin: „Die der aktuellen Situation geschuldeten unbedingt notwendigen Hygieneregeln erschweren eine einfache Umsetzung natürlich erheblich und zwingen die Einrichtungen, ein nur sehr knappes Angebot anbieten zu dürfen. Dies gilt sowohl für die Spielangebote, aber vor allem für die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kinder.“

Selbstverständlich werden die Kinder sich an die geltenden Abstände schnell gewöhnen und dauerhaft einhalten müssen, was erwartungsgemäß eine besondere Anforderung für die Erzieherinnen und Erzieher darstellt. Mit dem gewohnten Kitaalltag hat der eingeschränkte Regelbetrieb aufgrund der Hygienevorschriften nur wenige Gemeinsamkeiten, da die Gesundheit der Kinder und des Personals natürlich an erster Stelle steht. 

Hierzu ergänzt Dr. Alexander Krey: „Wir haben erst vor wenigen Tagen bei der Infektionswelle der Baptistengemeinde in Frankfurt gesehen, wie schnell es zu mehr als zweihundert Infektionen durch eine einzelne Veranstaltung kommen kann - die Pandemie stellt uns nach wie vor vor große Herausforderungen. Wir werden durch lückenlose Umsetzung des Hygienekonzepts selbstverständlich alles tun, dass dies in Mühlheim nicht passiert, können hiervor aber selbstverständlich nicht zu hundert Prozent gefeit sein. Die letzte Entscheidung über den Kitabesuch bleibt auch aus diesem Grund selbstverständlich den Eltern überlassen. Hier sollte aber im Zuge der Entscheidungsfindung auch bedacht werden, dass Besuchskontakte zu möglichen Risikogruppen außerhalb der Kitas wie z.B. zu den eigenen Gr0ßeltern, dann zu deren Sicherheit ebenso nur unter absoluter Einhaltung der Hygienevorschriften erfolgen sollten.“ 

Die Stadtverwaltung weist abschließend darauf hin, dass die Betreuungsgebühr nur für die in Anspruch genommenen Betreuungstage berechnet wird, die reguläre Monatsgebühr bleibt für die Dauer der Landesverordnungen ausgesetzt.

Auch in den städtischen Schulkindbetreuungen bleiben die bisherigen Angebote bestehen, auch wenn das Land Hessen bei der Kinderbetreuung vorrangig die Schulen in der Pflicht sieht, ist die Stadt unterstützend tätig.