Pressemeldungen

Fälligkeitstermine für Steuern, Abgaben und Gebühren im Mai 2014

Bei der Stadt Mühlheim werden am 15.05.2014 fällig  

Gewerbesteuer             II. Quartal 2014                              
Grundbesitzabgaben     II. Quartal 2014
Hundesteuer                II. Quartal 2014
KITA-Gebühren            II. Quartal 2014

zum jeweiligen Fälligkeitstermin gemäß Abgabenbescheid. Wir bitten, die Zahlungstermine pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug Säumniszuschläge & Mahngebühren berechnet werden. Außerdem werden die Rückstände kostenpflichtig im Wege der Verwaltungsvollstreckung eingezogen.


Barzahlungen sind bei der Stadtkasse Mühlheim nicht mehr möglich. Wer jedoch bar einzahlen möchte, kann dies bei allen hiesigen Banken zu Gunsten der Stadt Mühlheim tun.


Unsere dringende Bitte:
Bei allen Einzahlungen und Überweisungen Ihr Kassenkonto (steht auf dem Bescheid) im Verwendungszweck angeben.


Diejenigen Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse Mühlheim bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen nichts zu unternehmen. Die fälligen Beträge werden von uns zu den Fälligkeitsterminen von den entsprechenden Konten abgebucht.