Fälligkeitstermine für Steuern, Abgaben und Gebühren im Mai 2014
Bei der Stadt Mühlheim werden am 15.05.2014 fällig
Gewerbesteuer II.
Quartal 2014
Grundbesitzabgaben II.
Quartal 2014
Hundesteuer II.
Quartal 2014
KITA-Gebühren II.
Quartal 2014
zum jeweiligen Fälligkeitstermin gemäß Abgabenbescheid. Wir
bitten, die Zahlungstermine pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug
Säumniszuschläge & Mahngebühren berechnet werden. Außerdem werden die
Rückstände kostenpflichtig im Wege der Verwaltungsvollstreckung eingezogen.
Barzahlungen sind bei der Stadtkasse Mühlheim nicht mehr möglich.
Wer jedoch bar einzahlen möchte, kann dies bei allen hiesigen Banken zu Gunsten
der Stadt Mühlheim tun.
Unsere dringende Bitte:
Bei allen Einzahlungen und Überweisungen Ihr Kassenkonto (steht
auf dem Bescheid) im Verwendungszweck angeben.
Diejenigen Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse Mühlheim
bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen nichts zu
unternehmen. Die fälligen Beträge werden von uns zu den Fälligkeitsterminen von
den entsprechenden Konten abgebucht.