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Genehmigung von Nutzfeuern

Mühlheimer Bürger, die ihren Grünschnitt oder ihre Gartenabfälle verbrennen wollen, sowie Veranstalter von Festen, die im Rahmen einer Veranstaltung ein offenes Feuer entzünden möchten (z. B. Osterfeuer, Martinifeuer, Lagerfeuer oder Ähnliches) müssen diese „Nutzfeuer" anmelden. Zuständig für die Ausstellung der erforderlichen Genehmigung ist bei der Stadtverwaltung das Sachgebiet Brandschutz - sprich die Feuerwehr. Diese Genehmigungen werden weiterhin an die Zentrale Leitstelle der Feuerwehren des Kreises Offenbach in Dietzenbach, der Polizeistation in Mühlheim, sowie der Ordnungspolizei der Stadt Mühlheim am Main weitergemeldet.

Diese formelle Anmeldung von Nutzfeuern, so erläutert der Stadtbrandinspektor Heribert Hennig, ist angezeigt, um alle wichtigen Informationen an einer Stelle zentral zu sammeln: "In Fällen sogenannter , unklarer Rauchentwicklung wird in der Regel die Feuerwehr verständigt", so Heribert Hennig." In diesem Falle werden die Kollegen dann sofort anhand ihrer Unterlagen nachprüfen können, ob eine Genehmigung für das jeweilige Nutzfeuer vorliegt oder nicht. Mit dieser Vorgehensweise wollen wir ein unnötiges „Anrücken" der Feuerwehr, wie es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen ist, unterbinden. Ganz wichtig ist, dass die Bürger die entsprechende Genehmigung immer zur Hand haben, so dass sie auf Anfrage der Feuerwehr oder der Polizei vorgezeigt werden kann. Bürger, die keine Genehmigung eingeholt haben, müssen für den Einsatz der Feuerwehr finanziell aufkommen und hier mit Kosten zwischen 300 bis 700 Euro rechnen."

Eine Genehmigung für das Abbrennen von Nutzfeuern erteilt das Sachgebiet "Brand-, Hochwasser- und Zivilschutz", angesiedelt im Feuerwehrhaus Mühlheim, in der Dietesheimer Straße 68. Die Genehmigungsformulare können dort auch telefonisch oder per Fax angefordert werden (Tel: 79 78 80 - Fax: 79 78 88). Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 7.00 - 16.00 Uhr und freitags von 7.00 -12.00 Uhr.