Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten bleibt auf hohem Niveau
Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten bleibt auch 2021 außerplanmäßig auf hohem Niveau. Rentnerinnen und Rentner, die noch nicht die persönliche Regelaltersgrenze (für den Geburtsjahrgang 1958: 66 Jahre) erreicht haben, können in diesem Jahr bis zu 46.060 Euro neben ihrer vollen, aber eventuell um einen Abschlag gekürzten, Rente verdienen. Für 2020 war die reguläre Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro bereits auf 44.590 Euro stark erhöht worden.
Diese reguläre Nebenverdienstgrenze zur Rente wird voraussichtlich auch ab 2022 wieder gelten. Die Bundesregierung sah sich veranlasst, auf den durch die Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen mit einer neuerlichen Gesetzesänderung zu reagieren.
Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden. Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Unverändert bleiben hingegen die bestehenden Regelungen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, ebenso bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.
Auch die Stadtverwaltung unterstützt sie gerne bei weiteren Fragen zu diesem komplexen Thema. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit Herrn Gustav Kaufmann unter 06108 – 601 703 oder per Mail an allgemeine-sozialberatung@stadt-muehlheim.de.