Pressemeldungen

Illegale Ablagerung von Grünabfällen

Sowohl die Mitarbeiter des Städtischen Bauhofes als auch die der Ordnungspolizei müssen

leider vermehrt feststellen, dass Gartenbesitzer ihre Grünabfälle immer wieder illegal in

den Randgebieten ihrer Bebauungen ablagern. Mit viel Mühe und Leidenschaft sind diese

Menschen in ihrer Freizeit damit beschäftigt, ihre Gärten nach ihren Vorstellungen zu

gestalten.

Unerfreulicherweise sind hierunter aber auch einige, die es mit der ordnungsgemäßen

Entsorgung der Grünabfälle nicht so genau nehmen.

Gerade einige Besitzer von Anwesen an Randgebieten, sei es zu den nahegelegenen

Wäldern, Wiesen oder Ackerflächen nutzen diese Bereiche, um sich dort unbemerkt ihrer

Grünabfälle zu entledigen. Viele wissen sicherlich nicht, das es sich hierbei nicht um ein

Kavaliersdelikt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße bis

zu 1.000 € geahndet werden kann. Auch wenn man vermeintlich davon ausgeht, es handele

sich „nur" um Gartenabfälle die in der Natur und somit außerhalb der hierfür vorgesehenen

Anlagen kompostiert werden können, sollte wissen, dass diese zusätzlichen Abfälle das

ursprüngliche Aussehen der Natur verfälschen. Im Fachjargon auch als „Gartenflüchtlinge"

bezeichnet, können z. B. Ablagerungen von Heckenschnitt dazu beitragen, dass durch das

Ziehen von Wurzeln sich in der Landschaft Hecken bilden, die dort nichts zu suchen haben.

Gleiches gilt auch für unachtsam weggeworfene Blumenzwiebeln. Tulpen etc. haben auf einer

Wiese nichts verloren.

Die Stadt Mühlheim am Main appelliert daher noch einmal an alle Gartenfreunde, das Angebot

unseres Wertstoffhofes in der Rumpenheimer Straße 73 a anzunehmen und dort die Grün-

abfälle abzugeben. Öffnungszeiten sind Dienstag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Samstag von 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr. Am Montag ist der

Wertstoffhof geschlossen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter im Rathaus unter der Rufnummer 601-822 bis 824 gerne zur Verfügung.