Illegale Ablagerung von Grünabfällen
Sowohl die Mitarbeiter des Städtischen Bauhofes als auch die der Ordnungspolizei müssen
leider vermehrt feststellen, dass Gartenbesitzer ihre Grünabfälle immer wieder illegal in
den Randgebieten ihrer Bebauungen ablagern. Mit viel Mühe und Leidenschaft sind diese
Menschen in ihrer Freizeit damit beschäftigt, ihre Gärten nach ihren Vorstellungen zu
gestalten.
Unerfreulicherweise sind hierunter aber auch einige, die es mit der ordnungsgemäßen
Entsorgung der Grünabfälle nicht so genau nehmen.
Gerade einige Besitzer von Anwesen an Randgebieten, sei es zu den nahegelegenen
Wäldern, Wiesen oder Ackerflächen nutzen diese Bereiche, um sich dort unbemerkt ihrer
Grünabfälle zu entledigen. Viele wissen sicherlich nicht, das es sich hierbei nicht um ein
Kavaliersdelikt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße bis
zu 1.000 € geahndet werden kann. Auch wenn man vermeintlich davon ausgeht, es handele
sich „nur" um Gartenabfälle die in der Natur und somit außerhalb der hierfür vorgesehenen
Anlagen kompostiert werden können, sollte wissen, dass diese zusätzlichen Abfälle das
ursprüngliche Aussehen der Natur verfälschen. Im Fachjargon auch als „Gartenflüchtlinge"
bezeichnet, können z. B. Ablagerungen von Heckenschnitt dazu beitragen, dass durch das
Ziehen von Wurzeln sich in der Landschaft Hecken bilden, die dort nichts zu suchen haben.
Gleiches gilt auch für unachtsam weggeworfene Blumenzwiebeln. Tulpen etc. haben auf einer
Wiese nichts verloren.
Die Stadt Mühlheim am Main appelliert daher noch einmal an alle Gartenfreunde, das Angebot
unseres Wertstoffhofes in der Rumpenheimer Straße 73 a anzunehmen und dort die Grün-
abfälle abzugeben. Öffnungszeiten sind Dienstag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Samstag von 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr. Am Montag ist der
Wertstoffhof geschlossen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter im Rathaus unter der Rufnummer 601-822 bis 824 gerne zur Verfügung.