Pressemeldungen

Information zur Benutzung von Feuerwerk

Wegen des bevorstehenden Silvesterabends weist Erste Stadträtin Gudrun Monat darauf hin, dass die bundesweit geltende Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Paragraf 23, Absatz 1) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Fachwerkhäusern) verbietet.

Dies bedeutet, dass insbesondere in den Altstadtbereichen, sowie in der Umgebung der Kirchen und der Kinder- und Seniorenbetreuungseinrichtungen das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk nicht gestattet ist.