Information zur Benutzung von Feuerwerk
Wegen des bevorstehenden Silvesterabends weisen Bürgermeister Daniel Tybussek und Erster Stadtrat Dr. Alexander Krey darauf hin, dass auf Grund der in der Allgemeinverfügung des Landkreises festgesetzten Ausgangssperre ab 21 Uhr der Aufenthalt im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht erlaubt ist. Ferner untersagt die aktuelle Allgemeinverfügung auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Offenbach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, also auch im Privatbereichen wie z. B. Gärten oder Hofflächen. Auch im Rahmen privater Silvesterfeierlichkeiten sind die Regeln der Kontaktbeschränkung uneingeschränkt anzuwenden.
Die Stadt Mühlheim am Main appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, das Verbot ernst zu nehmen und dieses Jahr auf Feuerwerk zu verzichten. „Feuerwerk birgt erhebliche Verletzungsrisiken, insbesondere dann, wenn es sich um illegal etwa über einschlägige Internethändler beschaffte und in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper handelt“, so Tybussek und Krey. „Die Krankenhäuser in der Region arbeiten schon infolge der Pandemie am Anschlag. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, hilft, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen und Leben zu retten“, so die beiden Hauptamtlichen abschließend.