Information zur Benutzung von Feuerwerk
Wegen des bevorstehenden Silvesterabends weist Erster Stadtrat Dr. Alexander Krey darauf hin, dass auf Grund der aktuellen Corona-Situation der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zur Jahreswende 2021 erneut verboten wurde. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt.
Neben dem Verkaufsverbot für Pyrotechnik gilt auf publikumsträchtigen Plätzen ein Feuerwerksverbot. Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach wird diese im Rahmen einer Allgemeinverfügung noch genauer benennen. Darüber hinaus wird vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten. Aufgrund der hohen Verletzungsgeahr soll das bereits belastete Gesundheitssystem nicht weiter strapaziert werden. Bereits vor einem Jahr hatte sich die Regierung dazu entschlossen, ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörper für Silvester und Neujahr zu erlassen.
Für das Böllern im privaten Bereich bitten wir generell um umsichtiges Verhalten, auch im Hinblick auf die Personenzahl, die zum gemeinsamen Feiern zusammenkommt.
Bei Feuerwerk im privaten Bereich ist die bundesweit geltende Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Paragraf 23, Absatz 1) zu beachten, die das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Fachwerkhäusern) verbietet.
Dies bedeutet, dass insbesondere in den Altstadtbereichen, sowie in der Umgebung der Kirchen und der Kinder- und Seniorenbetreuungseinrichtungen das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk -auch auf dem Privatgrundstück- nicht gestattet ist.