Information zur Benutzung von Feuerwerk
Wegen des bevorstehenden Silvesterabends weist Erster Stadtrat Dr. Alexander Krey darauf hin, dass die bundesweit geltende Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Paragraf 23, Absatz 1) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Fachwerkhäusern) verbietet.
Dies bedeutet, dass insbesondere in den Altstadtbereichen, sowie in der Umgebung der Kirchen und der Kinder- und Seniorenbetreuungseinrichtungen das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk nicht gestattet ist.
Die Stadt Mühlheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger, privates Feuerwerk umsichtig einzusetzen und insbesondere die Kinder zu schützen. Jedes Jahr kommt es bundesweit infolge von Feuerwerk zu schweren Verletzungen, insbesondere an den Augen. Helfen Sie bitte mit, Verletzungen zu vermeiden.