Kinderbetreuung | Vergabe der freien Plätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen beginnt ab dem 24. Februar 2025
Ab dem 24. Februar beginnt die Vergabe der freien Krippen-, Kindergarten- und Schulkindbetreuungsplätze, die nach den Sommerferien 2025 in den städtischen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen. Angeschrieben werden nach und nach alle Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kind einen Platz in einer städtischen Kindertageseinrichtung angeboten wird; Absagen werden keine versendet.
Einige Eltern und Erziehungsberechtigte haben bei der Anmeldung von ihrem Recht auf Wahlfreiheit Gebrauch gemacht und ihr Kind in mehreren Einrichtungen angemeldet, da dies die Wahrscheinlichkeit auf einen Betreuungsplatz erhöhen kann.
Das Vergabeverfahren wird wegen der Vielzahl an Vorgängen einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Stadtverwaltung setzt alles daran, die Wünsche der Eltern und Erziehungsberechtigten zu berücksichtigen und die Plätze zügig zu vergeben. Erfahrungsgemäß dauert die Vergabe oftmals bis in den Sommer hinein, da immer wieder Plätze für Nachrückende frei werden.
Vergabekriterien und Voraussetzungen für eine Platzzusage
Seit 1. Januar 2024 ist bei der Vergabe der Betreuungsplätze in allen Alterskategorien das Geburtsdatum des Kindes das vorrangige Kriterium bei der Platzvergabe (siehe dazu Pressemitteilung vom 20. Dezember 2023: https://www.muehlheim.de/pressemeldun-gen/aenderung-des-zentralen-vergabekriteriums-fuer-staedtische-betreuungsplaetze-ab-1-ja-nuar-2024-zaehlt-das-geburtsdatum-des-kindes-1700460755/2023/11/20#blog12008).
Eine klassische „Warteliste“ gibt es demnach nicht – die Anmeldeliste ist dynamisch und kann von Tag zu Tag variieren, weshalb das Sachgebiet Kindertageseinrichtungen darum bittet, von Rückfragen zur Warteplatznummer abzusehen, da hierzu keine verbindliche Aussage getroffen werden kann.
Gebunden an die Platzzusage ist zudem der Hauptwohnsitz der Familie; dieser muss in Mühlheim sein. Für die Zusage der Schulbetreuungsplätze ist es zudem Voraussetzung, dass beide Elternteile bzw. Erziehungsberechtigte einer aktiven Berufstätigkeit nachgehen. Diese Nachweise müssen bis zum Anmeldegespräch in der Einrichtung erbracht werden. Für einen Platz in der Schulbetreuung bzw. dem Hort muss das Kind an der zugehörigen Schule angemeldet sein.
Bitte um Abgleich der Kontaktdaten in Mühlheims digitalem Kita-Anmeldeportals „Little Bird“
Seit Januar 2025 erfolgt die Vormerkung für einen Betreuungsplatz ausschließlich digital. Im Kita-Portal „Little Bird“ können sich Eltern und Erziehungsberechtigte detailliert über die einzelnen Einrichtungen informieren und ihre Kinder mit wenigen Klicks für die Kindertagesbetreuung in städtischer, konfessioneller oder in freier Trägerschaft anmelden. Alle, die einen Betreuungsplatz in einer Krippen-, Kindergarten- oder Schulkindbetreuung benötigen, können sich online unter https://kita.muehlheim.de registrieren und ihre Kinder in den Wunscheinrichtungen vormerken. Die Registrierung ist kostenfrei.
Achtung: Am anstehenden städtischen Vergabeverfahren nehmen nur die städtischen Einrichtungen teil (eine Auflistung aller städtischen Einrichtungen ist hier zu finden: https://www.muehlheim.de/kindertageseinrichtungen -> Städtische Kindereinrichtungen); konfessionelle und freie Träger vergeben ihre Plätze eigenständig.
Im Zuge der anstehenden Platzvergabe bittet die Stadt Mühlheim alle, die sich bereits via Little Bird registriert haben darum, die Aktualität ihrer hinterlegten Daten zu überprüfen, um im Falle eines Platzangebots eine reibungslose Kontaktaufnahme gewährleisten zu können.
Kontakt
Für Fragen und Hilfestellung rund um Mühlheims digitales Kita-Anmeldeportal steht das Sachgebiet Kindertageseinrichtungen der Stadt Mühlheim unter 06108 / 601-704 oder per E-Mail unter kita@stadt-muehlheim.de gerne zur Verfügung.