Kurzzeitige Aufhebung der Einbahnstraße
Die Einbahnstraßen-Regelung der Albert-Schweitzer-Straße von der Spessartstraße ortseinwärts Richtung Kolpingstraße wird vorübergehend aufgehoben. Diese Maßnahme dient der Entlastung des Verkehrs auf den Umleitungsstrecken von Mühlheim durch Lämmerspiel zur B 448, die wegen der Sperrung der B 43 zwischen Mühlheim und Steinheim ein höheres Fahrzeugaufkommen aufnehmen müssen.
Die Spessartstraße ist gegenüber der Mühlheimer Straße wartepflichtig. Durch das höhere Verkehrsaufkommen im Rahmen der Umleitung nach Hanau werden die Verkehrslücken an dieser Einmündung immer geringer, was zu immer längeren Wartezeiten in der Spessartstraße führt. Durch die Öffnung der Albert-Schweitzer-Straße ortseinwärts verspricht sich die Verwaltung eine Entlastung an der Einmündung der Spessartstraße in die Mühlheimer Straße.
Um potenziellen Gefährdungen vorzubeugen, wird in dem betroffenen Streckenabschnitt der Spessartstraße die erlaubte Geschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt. Vom Reiterplatz kommend geschieht dies durch einen Geschwindigkeitstrichter von 70 auf 50 und dann auf 30 km/h.