Landratswahlen am Sonntag
Für alle Interessierten richtet das Wahlamt am Tag der
Landratswahl (Sonntag, 27. September 2015) im Sitzungssaal der
Stadtverordnetenversammlung im Rathaus, I. Stock, wieder ein Informationsbüro ein.
Die Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke werden vom Wahlamt sofort
weitergegeben, sodass im Info-Büro, nach Auszählung der Stimmen, der aktuelle
Stand vorliegt. Die Wahlergebnisse können auch im Internet unter www.muehlheim.de
abgerufen werden.
Das Wahlamt macht noch einmal darauf aufmerksam, dass Wahlberechtigte, die am
Wahltag ihre Stimme nicht in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben können
(Urlaub, Krankheit, berufliche Gründe) bis spätestens Freitag, den 25.
September 2o15, 13.oo Uhr, im Rathaus, Friedensstraße 2o, Zentraler
Bürger-Service (Nordgebäude), Briefwahlunterlagen beantragen können.
Dazu ist ein Antrag erforderlich, der auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist und ausgefüllt werden muss.
Briefwahlanträge können auch über den Internetanschluss der Stadt, unter www.muehlheim.de/wahlen/antrag-briefwahl
gestellt werden. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, die im Gesetz geregelt
sind, etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können von im
Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten auch noch nach diesem Termin
bis zum Wahltag 15.oo Uhr, Wahlscheine für die Briefwahl beantragt
werden.
Das Wahlamt im Rathaus, I. Stock, Zimmer 124, ist deshalb auch am Samstag vor
dem Wahltag von 1o.oo bis 12.oo Uhr geöffnet.
Die Briefwähler müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief bis spätestens am
Wahlsonntag, 18.oo Uhr, im Wahlamt vorliegt. Wenn die Zeit nicht mehr ausreicht,
den Wahlbrief mit der Post zu schicken, kann der Brief auch im Wahlamt im
Rathaus abgegeben werden.
Auch wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen hat, kann dennoch
wählen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Wahlberechtigte seinen gültigen
Personalausweis (nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen
Identitätsausweis) oder Reisepass im Wahllokal vorlegt und auch im Wählerverzeichnis
eingetragen ist. Diesbezügliche telefonische Rückfragen sind unter der
Rufnummer 6o1-999 oder 6o1-134 (Wahlamt) möglich.