Neue Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Mühlheim
In der letzten Stadtverordnetenversammlung verabschiedete das Parlament die neue Gefahrenabwehrverordnung, die künftig das gute Miteinander zielgerichteter unterstützen soll. Die letzte Fassung stammte von 1997 und regelte nur wildes Plakatieren.
Der Erste Stadtrat Dr. Alexander Krey führt aus: „Wir haben nun erstmals eine komplett revidierte Gefahrenabwehrverordnung vorgelegt, die zahlreiche grundlegende Dinge für das gute Miteinander in unserer Stadt regelt. Wir haben die Zielsetzung, eine nachhaltige und umfassende Sammlung der Ge- und Verbote für ein gutes Miteinander in Mühlheim aufzustellen.“
Mit der Revision wurde ein verstärktes Augenmerk auf neu auftretende Problemlagen gerichtet. So gibt es nun ein eingeschränktes Alkoholverbot in der Bahnhofstraße, das Füttern von Wildvögeln wurde zum Schutze der Tiere und Gewässer verboten, aber auch der Schutz der Bäume im Stadtgebiet ausgeweitet. Ein weiterer Schwerpunkt der überabeiteten Verordnung ist der Schutz des öffentlichen Grüns.
„Ordnung bedeutet Freiheit. Nur mit verbindlichen Regeln ist ein gedeihliches Miteinander möglich. Viele der Regeln sollten eigentlich selbstverständlich sein. Aber leider beobachten wir immer wieder, dass Einzelne die basalen Grundsätze missachten und sich auf Kosten der Allgemeinheit danebenbenehmen. Die neue Verordnung dient dem Schutz eines Jeden und wird von Seiten der Ordnungspolizei verlässlich und mit Augenmaß durchgesetzt werden,“ so Krey abschließend.
Die vollständige Satzung finden Sie auf der Homepage der Stadt Mühlheim unter www.muehlheim.de/stadtrecht.