Pressemeldungen

Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheides

Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) sowie § 10 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBI.I S.2354), wird hiermit der Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 2020 vom 04.05.2020,

 

Debitor-Konto: 100020061

Frau

Branka Pulja

Letzte bekannte Anschrift: Erkerweg 19 63667 Nidda für die MDL Construction GmbH i.G.

öffentlich zugestellt, da das vorbezeichnete Gewerbe nicht mehr existiert und der Aufenthaltsort der Geschäftsführerin der Steuerpflichtigen nicht zu ermitteln war.

Der Gewerbesteuerbescheid kann durch den Steuerpflichtigen oder einen bevollmächtigten Vertreter im Fachbereich II, Sachgebiet Steuern, Friedensstr. 20, 63165 Mühlheim am Main, Zimmer 209, zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Der Bescheid gilt nach § 10 Abs. 2 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

Mühlheim am Main, den 08.06.2022

 

DER MAGISTRAT DER STADT MÜHLHEIM AM MAIN