Pressemeldungen

Präventionsarbeit im Naherholungsgebiet

Je heißer und sonniger die Tage, desto beliebter ist das Naherholungsgebiet rund um die Dietesheimer Steinbrüche als Ausflugsziel. Der Sprung ins kühle Nass ist dann sehr verlockend – allerdings verboten.


Die Regeln für die Nutzung des NEG sind in der entsprechenden Satzung festgelegt. Erst im vergangenen Jahr wurde die Beschilderung erneuert: Gut sichtbare Schilder säumen den Zugang und weitere Stellen. Doch zahlreiche Besucherinnen und Besucher halten sich nicht daran; seien es nun das Schwimmen, Boot fahren oder Grillen. Sie gefährden damit nicht nur sich selbst – z.B. durch das Schwimmen und Tauchen an den steil abfallenden Felswänden, sondern auch das Naturschutzgebiet, in dem besondere und seltene Pflanzen und Tiere beheimatet sind. „Vielen Besucherinnen und Besuchern ist das nicht bewusst. Deshalb leisten wir durch die ausführliche Beschilderung und regelmäßige Vor-Ort-Besuche Präventionsarbeit“, erklärt Werner Werkmann, Koordinator des Arbeitskreises. Bürgermeister Daniel Tybussek verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Waldbrandgefahr, die gerade durch die trockene Witterung sehr hoch ist und jüngst zu Einsätzen der Feuerwehr führte.


Gemeinsam mit der Mühlheimer Polizeistation, der Ordnungspolizei, dem Freiwilligen Polizeidienst und dem Arbeitskreis NEG geht es mehrfach im Jahr zu den Dietesheimer Steinbrüchen, um Flyer zu verteilen, die Satzung auszuhändigen und mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Regeln für das NEG zu sprechen. „Die meisten nehmen unsere Maßnahme sehr positiv auf und verhalten sich kooperativ. Es gibt allerdings auch immer wieder Ausreißer, die unfreundlich reagieren“, merkt der Rathauschef an.


Die letzte Aktion im NEG fand Anfang Juli statt. „Wir hatten für die Begehung einen der heißesten Tage erwischt. Aufgrund der Temperaturen und des hohen Andrangs in den Steinbrüchen, konnten wir nur punktuelle Maßnahmen vornehmen“, sagt Heike Gallenbacher, die zuständige Leitern des Fachbereiches Sicherheit, Ordnung und Verkehr. Sieben Stunden lang war der Freiwillige Polizeidienst im NEG unterwegs und suchte das Gespräch mit den Besucherinnen und Besuchern. Grobe Verstöße gegen die Satzung wurden dokumentiert, einige mit einem Bußgeld bestraft. Das Grillen an nicht dafür vorgesehenen und beschilderten Plätzen kostet 250 €; das Parken in der Feuerwehrzufahrt, das durch den hohen Andrang häufig vorkam, schlägt mit 35 € zu Buche; das Schwimmen und Boot fahren auf den geschützten Seen wird mit 100 € bestraft; das Führen von Hunden ohne Leine mit 50 €. So wird der Ausflug in das NEG schnell zu einem teuren Vergnügen. „Derzeit sind wir noch in der Aufklärungsphase und bestrafen nicht alle Ordnungswidrigkeiten sofort.


Allerdings werden die Kontrollen in den kommenden Jahren verstärkt und Verstöße konsequent sanktioniert“, kündigt Tybussek an. Unterstützt wird er dabei auch vom Arbeitskreis Naherholungsgebiet, der dem Präventionsrat der Stadt Mühlheim angehört. „Die Ehrenamtlichen setzen sich für die Sicherheit und den Umweltschutz ein und sind damit ein wichtiger Eckpfeiler unserer Präventionsarbeit“, sagt Tybussek abschließend.