Präventionsarbeit im Naherholungsgebiet
Je heißer und sonniger die Tage, desto beliebter ist das Naherholungsgebiet rund um die Dietesheimer Steinbrüche als Ausflugsziel. Der Sprung ins kühle Nass ist dann sehr verlockend – allerdings verboten.
Die Regeln für die Nutzung des NEG sind in der entsprechenden
Satzung festgelegt. Erst im vergangenen Jahr wurde die Beschilderung erneuert:
Gut sichtbare Schilder säumen den Zugang und weitere Stellen. Doch zahlreiche
Besucherinnen und Besucher halten sich nicht daran; seien es nun das Schwimmen,
Boot fahren oder Grillen. Sie gefährden damit nicht nur sich selbst – z.B.
durch das Schwimmen und Tauchen an den steil abfallenden Felswänden, sondern
auch das Naturschutzgebiet, in dem besondere und seltene Pflanzen und Tiere
beheimatet sind. „Vielen Besucherinnen und Besuchern ist das nicht bewusst. Deshalb
leisten wir durch die ausführliche Beschilderung und regelmäßige
Vor-Ort-Besuche Präventionsarbeit“, erklärt Werner Werkmann, Koordinator des
Arbeitskreises. Bürgermeister Daniel Tybussek verweist in diesem Zusammenhang
auch auf die Waldbrandgefahr, die gerade durch die trockene Witterung sehr hoch
ist und jüngst zu Einsätzen der Feuerwehr führte.
Gemeinsam mit der Mühlheimer Polizeistation, der Ordnungspolizei,
dem Freiwilligen Polizeidienst und dem Arbeitskreis NEG geht es mehrfach im
Jahr zu den Dietesheimer Steinbrüchen, um Flyer zu verteilen, die Satzung
auszuhändigen und mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Regeln für das NEG zu
sprechen. „Die meisten nehmen unsere Maßnahme sehr positiv auf und verhalten
sich kooperativ. Es gibt allerdings auch immer wieder Ausreißer, die
unfreundlich reagieren“, merkt der Rathauschef an.
Die letzte Aktion im NEG fand Anfang Juli statt. „Wir hatten für
die Begehung einen der heißesten Tage erwischt. Aufgrund der Temperaturen und
des hohen Andrangs in den Steinbrüchen, konnten wir nur punktuelle Maßnahmen
vornehmen“, sagt Heike Gallenbacher, die zuständige Leitern des Fachbereiches
Sicherheit, Ordnung und Verkehr. Sieben Stunden lang war der Freiwillige
Polizeidienst im NEG unterwegs und suchte das Gespräch mit den Besucherinnen
und Besuchern. Grobe Verstöße gegen die Satzung wurden dokumentiert, einige mit
einem Bußgeld bestraft. Das Grillen an nicht dafür vorgesehenen und
beschilderten Plätzen kostet 250 €; das Parken in der Feuerwehrzufahrt, das
durch den hohen Andrang häufig vorkam, schlägt mit 35 € zu Buche; das Schwimmen
und Boot fahren auf den geschützten Seen wird mit 100 € bestraft; das Führen
von Hunden ohne Leine mit 50 €. So wird der Ausflug in das NEG schnell zu einem
teuren Vergnügen. „Derzeit sind wir noch in der Aufklärungsphase und bestrafen
nicht alle Ordnungswidrigkeiten sofort.
Allerdings werden die Kontrollen in den kommenden Jahren
verstärkt und Verstöße konsequent sanktioniert“, kündigt Tybussek an.
Unterstützt wird er dabei auch vom Arbeitskreis Naherholungsgebiet, der dem
Präventionsrat der Stadt Mühlheim angehört. „Die Ehrenamtlichen setzen sich für
die Sicherheit und den Umweltschutz ein und sind damit ein wichtiger Eckpfeiler
unserer Präventionsarbeit“, sagt Tybussek abschließend.