Pressemitteilung der Deutschen Flugsicherung (November 2014)
Flugvermessung am Flughafen Frankfurt
Mit Lärmbelästigungen muss
gerechnet werden
In der Zeit vom 27. bis 30.
November 2014 finden in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr am Flughafen Frankfurt
Vermessungsflüge statt. Dabei werden beide Betriebsrichtungen (Ost- und
Westwetterlage) der Landebahn Nordwest sowie der beiden parallelen Start- und Landebahnen
beflogen. Falls aufgrund schlechten Wetters beispielsweise keine
Flugvermessungen zum genannten Termin stattfinden können, werden diese auf die
Nacht vom 30. November bis 1. Dezember 2014 verlegt.
Als Vermessungsflugzeug kommt eine
zweimotorige Propellermaschine vom Typ Beechcraft King Air 350 zum Einsatz.
Trotz des
Nachtflugverbots am Flughafen Frankfurt dürfen technische Überprüfungsflüge,
wie zum Beispiel Vermessungsflüge, auch während der Nacht stattfinden. Tagsüber
würden diese Flüge zu einer großen Beeinträchtigung des regulären Flugverkehrs
führen.
Die Vermessung
technischer Einrichtungen ist für die Sicherheit im Luftverkehr unverzichtbar.
Daher bittet die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH die Bevölkerung um Verständnis.
, Pressestelle
Pressemitteilung der Deutschen Flugsicherung (November 2014)
Flugvermessung am Flughafen Frankfurt Mit Lärmbelästigungen muss auch in
der Nacht gerechnet werden
In
der Zeit vom 20. bis zum 23. November 2014 finden am Flughafen Frankfurt
Vermessungsflüge statt. Die
Instrumentenlandesysteme (ILS) der Südbahn (Westwetterlage) und der Centerbahn
(Ostwetterlage) werden auf ihre Genauigkeit hin vermessen.
Als Vermessungsflugzeug kommt eine zweimotorige Propellermaschine vom Typ
Beechcraft King Air 350 zum Einsatz. In dieser Zeit ist auch in der Nacht mit
Lärmbelästigungen zu rechnen. Falls
die Vermessungen in den kommenden Tagen, zum Beispiel wegen schlechten Wetters,
nicht durchgeführt werden können, werden sie auf den Zeitraum vom 27. bis zum
30. November 2014 verlegt. Trotz
des Nachtflugverbots am Flughafen Frankfurt dürfen technische Überprüfungsflüge,
wie zum Beispiel Vermessungsflüge, auch während der Nacht stattfinden. Tagsüber
würden diese Flüge zu einer großen Beeinträchtigung des regulären Flugverkehrs
führen. Die
Vermessung technischer Einrichtungen ist für die Sicherheit im Luftverkehr
unverzichtbar. Daher bittet die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH die Bevölkerung
um
Verständnis.
, Pressestelle
Pressemitteilung der Deutschen Flugsicherung (November 2014)
Weitere
Fluglärmentlastung im Rhein-Main-Gebiet
DFS nimmt neue Verfahren in Betrieb
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
nimmt am 31. Oktober 2014 neue Verfahren zur Lärmentlastung der Bevölkerung im
Rhein-Main-Gebiet in Betrieb. Die so genannten Gegenanflüge – in diesem
Flugabschnitt werden die Maschinen in einem Abstand von etwa neun Kilometer
entgegen der Landerichtung zum Endanflug geführt – werden teilweise um bis zu
2.000 Fuß (ca. 600 Meter) erhöht.
Je nach Betriebsrichtung werden
unterschiedlich der Main-Taunus-Kreis, der Rheingau, der Hochtaunuskreis, die
Wetterau, der Vogelsberg, das nördliche Stadtgebiet von Frankfurt, die
Landkreise Aschaffenburg, Darmstadt-Dieburg, Mainz-Bingen und Offenbach mehr
oder weniger entlastet.
Dadurch, dass Anflüge in größeren
Höhen geführt werden, können auch die darunter startenden Abflüge schneller an
Höhe gewinnen. Mit den neuen Verfahren, die zunächst im Probebetrieb getestet
werden, erhofft sich die DFS auch eine Entlastung der Bevölkerung, die
unterhalb der Abflugrouten wohnt.
Schon im Herbst 2012 hatte die DFS
mehrere Verfahren zur Lärmentlastung eingeführt. So wurde der Gleitweg des
Instrumentenlandesystems für die Landebahn-Nordwest von drei auf 3,2 Grad
angehoben, die Eindrehvorgänge über Mainz und Offenbach verschoben und die
Flughöhen auf den Gegenanflügen bereits um 1.000 Fuß (ca. 300 m) angehoben.