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Pressemitteilung des Kreises Offenbach - Bericht zur Fähre liegt vor

Nachdem der Kreis Offenbach vor zwei Wochen den Pachtvertrag für die Fähre Mühlheim-Maintal fristlos hatte kündigen müssen, liegt jetzt ein umfassender Bericht zur Situation der Fähre vor. Eine Grundlage ist die im Kreistag beschlossene Untersuchung über die Nutzung der Fähre, die im September 2017 von der Hochschule Darmstadt durchgeführt wurde.

Insgesamt wurden an drei Werktagen 602 Personen befragt. 80 Prozent sind Selbstfahrer und nutzen die Fähre hauptsächlich von Montag bis Freitag, 60 Prozent als Berufspendler. Die Zahlen zeigen darüber hinaus, dass die Fährverbindung überwiegend von Personen aus Maintal, Dörnigheim und Mühlheim mit Dietesheim, genutzt wird. Auf der Hinfahrt kommen 43 Prozent der Menschen aus Maintal und Dörnigheim, 31 Prozent aus Mühlheim und Dietesheim.

Ein vergleichbares Bild zeigt sich mit Blick auf die Rückfahrt. Hier wird die Fähre von etwas über 18 Prozent der Befragten für die Rückfahrt nach Mühlheim und von knapp 30 Prozent nach Maintal und Dörnigheim genutzt. Das spricht dafür, dass die Fährverbindung eine eher lokale Bedeutung hat und die Leistung zu einem nicht unerheblichen Teil für den benachbarten Main-Kinzig-Kreis erbracht wird. So muss man sich die Frage stellen, ob die Erhaltung der Fährverbindung tatsächlich ausschließlich eine Aufgabe des Kreises Offenbach, finanziert durch die Kreisumlage der 13 Kreiskommunen, ist. 

Der Bericht informiert darüber hinaus über die Ergebnisse der letzten Landrevision vom Mai 2016. Die dort festgestellten technischen Mängel wurden von der Pächterfamilie weitestgehend beseitigt. Das Fährzeugnis wurde bis 2021 erteilt. Bestandteil ist ein Beladungskonzept als Ergebnis einer Stabilitätsprüfung.

Begleitend dazu hat der Kreis Offenbach eine ingenieurtechnische Stellungnahme zum Gesamtzustand der Fähre erstellen lassen. Die Fachleute testieren, dass der sogenannte Fährkörper in einem dem Alter entsprechend guten Zustand ist und vermutlich noch 20 Jahre genutzt werden kann. Diese Aussage bezieht sich allerdings nicht auf den Motor und Verschleißteile. Noch offen ist der Reparaturbedarf an der Hochseilanlage, die Kosten hierfür betragen etwa 25.000 Euro.

In dem Bericht wird ebenfalls auf die vertragliche Situation eingegangen. Der ursprüngliche Vertrag sieht vor, dass der Pächter für sämtliche Kosten sowohl die üblichen Betriebskosten als auch die Kosten für Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen selbst aufkommt. Im letzten Jahrzehnt zeichnete sich jedoch ab, dass die Ertragslage nicht auskömmlich war. Darum beteiligte sich der Kreis zu 50 Prozent an den Kosten der Landrevision und übernahm außerdem die Kosten für die jährliche Prüfung der Hochseilanlage. Demensprechend wurden in den Haushalten pro Jahr zwischen 3.000 Euro und 5.000 Euro veranschlagt. Im Jahr 2016 waren es auf Grund der fälligen Landrevision 20.000 Euro. Nachdem sich abzeichnete, dass auch dies für die Pächter finanziell nicht tragfähig ist, hat der Kreis Offenbach angeboten, das Pachtverhältnis auf eine neue Basis zu stellen. Im Jahr 2016 hat der Kreis insgesamt 34.400 Euro und im Jahr 2017 circa 18.900 Euro aufgewendet, um die Fähre fahrtüchtig zu erhalten. 

Unabhängig von der noch ausstehenden Übergabe der Fähre, die bis zum 31. Oktober 2017 erfolgen soll, bemüht sich der Kreisausschuss kurzfristig einen neuen Pächter für die Fähre zu finden. Denkbar wäre außerdem der Verkauf der Fähre an jemanden der bereit ist, den Fährbetrieb aufrechtzuerhalten. Hier könnte die Privatisierung der Rumpenheimer Fähre als Vorbild gelten. Mit der Kreisverkehrsgesellschaft wurde die Möglichkeit einer Einbindung der Fähre in den ÖPNV erörtert. Hier ist aber nochmals der Nutzen zu ermitteln, da eine Anbindung an das Busnetz erfolgen müsste. Außerdem stellt sich die Frage, ob es die Möglichkeit gibt, den Fährverkehr in den RMV-Tarif einzubinden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Subventionsbedarf für den Kreis Offenbach steigen. Der Bau einer Brücke, der mit Kosten von zehn bis 15 Mio. Euro verbunden ist, scheint derzeit eher unrealistisch. Eine gesetzliche Verpflichtung den Fährbetrieb aufrechtzuerhalten, gibt es für den Kreis Offenbach nicht. 

Natürlich ist nachvollziehbar, dass die Nutzerinnen und Nutzer der Fähre, für die es sich im Wesentlichen um eine Weg- und Zeitersparnis handelt, nur ungern auf die Fähre verzichten würden. Die endgültige Entscheidung liegt beim Kreistag des Kreises Offenbach.