Pressemitteilung des Kreises Offenbach - Kreis kündigt Betreibervertrag für Mainfähre
Nach der Havarie der MS Dörnigheim am 8. Juli 2019 hat der Kreisausschuss am heutigen Montag beschlossen, den Vertrag mit dem Betreiber Mahir Kolbüken außerordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen sowie den Fährbetrieb neu auszuschreiben. Der Entscheidung liegen kreiseigene Ermittlungen zugrunde, die belegen, dass es zu untragbaren Vertragsverstößen durch den Betreiber gekommen ist. Aufgrund dieser Vorkommnisse ist das Vertrauen in eine weitere, zuverlässige Zusammenarbeit mit Mahir Kolbüken nicht mehr gegeben.
Auch wenn der offizielle Abschlussbericht der Wasserschutzpolizei zum Vorfall bislang noch nicht vorliegt, hat sich der Verdacht bestätigt, dass der Betreiber das Schiff bereits am ersten Tag des Fährbetriebs ab zirka zehn Uhr von einem Mitarbeiter ohne entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation führen ließ und dabei offensichtlich eine ganz erhebliche Gefährdung des Schiffsverkehrs sowie seiner Mitarbeiter und Passagiere in Kauf nahm.
Ungeachtet dessen hat der Kreis Mahir Kolbüken im Zuge der aktuellen Anhörung dreimal aufgefordert darzulegen, mit welchem qualifizierten Personal er künftig den vertragsgemäßen Fährbetrieb sicherstellen will. Bis heute konnte er einen entsprechenden Nachweis allerdings nicht erbringen. Der Kreis muss aus diesem Grund davon ausgehen, dass der Fährbetreiber nicht in der Lage ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen. Diese sehen unter anderem vor, dass das Schiff nur durch entsprechend qualifiziertes Personal von montags bis sonntags zwischen 6 bis 21 Uhr gesteuert werden darf.
Bis zum Zeitpunkt der Havarie gab es für den Kreis keinen Anlass, an der Richtigkeit von Mahir Kolbükens Angaben zu zweifeln. Bereits im Vorfeld der Aufnahme kam es durch Vermittlung des Kreises zur Kontaktaufnahme zu den notwendigen Fachleuten und Ämtern, darunter das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, der Fährverband und benachbarte Fährbetriebe. Zu keinem Zeitpunkt hatte der Betreiber anschließend dem Kreis gegenüber erkennen lassen, dass er nicht über das notwendige Personal verfügt, um die Fährverbindung ordnungs- und vertragsgemäß betreiben zu können.
Der Kreis ist zwar Eigentümer des Schiffs, aber weder Überwachungs- noch Zulassungsbehörde des Fährbetriebs. Dementsprechend war es ihm auch nicht möglich, die Fahrerlaubnisse der Beschäftigten vor Inbetriebnahme selbst zu überprüfen. Die Situation ist vergleichbar mit einer Stadt, die ihre Busverbindungen ausschreibt. Sie schließt einen Vertrag mit einem Busunternehmen, das sich darin unter anderem verpflichtet, nur entsprechend qualifiziertes Personal einzusetzen. Die Stadt lässt sich aber nicht zusätzlich von jedem einzelnen, beim Vertragspartner beschäftigten Fahrer auch noch Führerschein und Beförderungserlaubnis vorlegen.
Im Anschluss an die Sitzung des Kreisausschusses wurde Mahir Kolbüken am Montag die fristlose Kündigung zugestellt. Gegen diese Entscheidung steht ihm der Rechtsweg offen.
Der Kreis Offenbach will als Eigentümer der Fähre nun erneut den Betrieb der Fährverbindung deutschlandweit ausschreiben. Dabei sollen im Wesentlichen die gleichen Rahmenbedingungen wie bei der letzten Vergabe gelten. Während der Vorbereitungen wird sich der Kreis jedoch von Experten zur aktuellen Marktlage beraten lassen und die Bedingungen gegebenenfalls optimieren.
Der Kreis ist zuversichtlich, dass eine neue Ausschreibung zeitnah erfolgen kann und hat Gespräche mit den beteiligten Kommunen Mühlheim und Maintal sowie dem Main-Kinzig-Kreis aufgenommen.