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Pressemitteilung des Kreises Offenbach: Land startet Vergabe der Impftermine - Keine flächendeckenden Fahrdienst-Angebote im Kreisgebiet

Das Land Hessen hat am Dienstag mit der Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfungen begonnen. Angehörige der höchsten Priorisierungsgruppe, zu der vor allem Bürgerinnen und Bürger ab 80 Jahren gehören, können ab sofort Impftermine über die Seite www.impfterminservice.hessen.de sowie täglich zwischen 8:00 und 20:00 Uhr unter den Telefonnummern 116 117 und 0611 50592888 vereinbaren. Aufgrund der extrem hohen Nachfrage waren die Internetseite und Hotlines zum Start zeitweise überlastet.

Betroffene werden deshalb um Geduld und den erneuten Versuch zu einem späteren Zeitpunkt gebeten. Die Impfungen erfolgen ab Dienstag, 19. Januar 2021, in Hessen zunächst in sechs regionalen Impfzentren. Zuständig für den Kreis Offenbach ist das Zentrum in der Frankfurter Festhalle, Eingang Festhalle Süd, Brüsseler Straße, 60327 Frankfurt am Main. Sobald eine hinreichende und stetige Zufuhr an Impfstoffen sichergestellt ist, werden auch die 22 anderen hessischen Impfzentren, zu denen auch das des Kreises auf dem Campus-Gelände in Heusenstamm gehört, öffnen und mit Impfungen weiterer Personen- und Priorisierungsgruppen beginnen.

Für Über-80-Jährige, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Impfzentrum nach Frankfurt kommen können, will das Land die Möglichkeit anbieten, sich zu Hause impfen zu lassen. Hinweise zu einem entsprechenden Antrag liegen dem Informationsschreiben bei, das an rund 400.000 hessische Seniorinnen und Senioren verschickt wurde. Die Umsetzung ist jedoch abhängig von der Anzahl des verfügbaren Impfstoffs und kann daher noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Bürgerinnen und Bürger, die nicht selbstständig oder mit Hilfe von Angehörigen beziehungsweise Bekannten nach Frankfurt fahren können, können alternativ auch den Start des lokalen Impfzentrums in Heusenstamm abwarten. Sofern sie bereits bei ihren Arztbesuchen einen Erstattungsanspruch für Fahrtkosten haben, ist es aber laut Land auch möglich, Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufzunehmen und anzufragen, ob individuell ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für ihre Impftermine besteht. Sollte eine Erstattung abgelehnt werden, trägt das Land Hessen bei Vorlage entsprechender Belege die Kosten.

Der Krisenstab des Kreises und die Bürgermeister der 13 Städte und Gemeinden weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass darüber hinaus kein flächendeckender Fahrdienst aus den Kommunen zum Impfzentrum in Frankfurt angeboten werden kann. Ein allgemeiner Shuttle-Service, der allein schon aufgrund der unterschiedlichen Terminzeiten und zum Schutz der Hochrisikogruppe auf einen beförderten Haushalt pro Fahrzeug begrenzt werden müsste, wäre weder logistisch noch organisatorisch in einem solchen Umfang umsetzbar.