Pressemeldungen

Prüfung der Grabmale auf Standfestigkeit durch die Friedhofsverwaltung

Auf allen Friedhöfen im Stadtgebiet fand in der letzten Woche eine Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen statt. Hierbei wurden nicht mehr standsichere Grabmale mit einem Aufkleber versehen, um die Hinterbliebenen auf die Tatsache hinzuweisen.

Wir weisen darauf hin, dass die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen für alle Schäden haftbar sind, die Infolge ihres Verschuldens, insbesondere durch umfallen der Grabmäler oder durch Abstürzen von Grabmalteilen verursacht werden.

Hierzu als wichtiger Hinweis ein Auszug aus der Friedhofsordnung der Stadt Mühlheim am Main, § 33:

( 3 ) Die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen sind verpflichtet sind, die Anlagen auf den Grabstellen im Jahr mindestens zweimal, und zwar einmal im Frühjahr, nach Beendigung der Frostperiode, und zum anderen im Herbst, auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig ob äußerlich Mängel erkennbar sind oder nicht, und dabei festgestellte Mängel unverzüglich auf ihre Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.

( 4 ) Die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen sind für alle Schäden haftbar, die infolge ihres Verschuldens, insbesondere durch Umfallen der Grabmäler oder durch Abstürzen von Grabmalteilen verursacht werden. Die Friedhofsverwaltung kann Grabmäler, die umzustürzen drohen oder wesentliche Anzeichen der Zerstörung aufweisen, umlegen oder entfernen lassen, wenn die Berechtigten die Gefahr nicht selbst beheben. Sind die Berechtigten nicht zu ermitteln, so kann die Friedhofsverwaltung nach entsprechender ortsüblicher Bekanntmachung das Erforderliche veranlassen. Bei unmittelbar drohender Gefahr ist eine Benachrichtigung der Berechtigten nicht erforderlich.

Wir bitten die Hinterbliebenen und/oder Nutzungsberechtigten, das kenntlich gemachte Grab durch eine Fachfirma innerhalb von 8 Wochen instand setzen zu lassen.

Des Weiteren weißt die Friedhofsverwaltung nochmals darauf hin, dass Gegenstände, wie z. B. Blumentöpfe, Vasen, Gießkannen, etc. nicht hinter den Grabmälern gelagert werden dürfen. Diese werden in den kommenden Tagen durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung eingesammelt und entsorgt.

Für Fragen stehen Ihnen Frau Tesch im Rathaus unter 06108-601804 oder Frau Stübing im Waldfriedhof (9 - 11 Uhr) 06108-793468 zur Verfügung.