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Städtische Grünanlagen werden nun von der Immoservice gepflegt-Stadt erinnert an Kehrpflicht der Hauseigentümer

Die Immoservice Mühlheim am Main GmbH übernimmt zunächst für die kommenden zwei Jahre die Pflege der städtischen Grünanlagen und des Straßenbegleitgrüns in Mühlheim und seinen Stadtteilen. 

Die Arbeiten wurden im Rahmen einer deutschlandweiten Ausschreibung vergeben und vor kurzem aufgenommen. Die durch die Übernahme eingetretene Verzögerung bei der Grünpflege im öffentlichem Raum wird nun wieder turnusmäßig durchgeführt.

Bürgermeister Daniel Tybussek freut sich über die Auftragsvergabe: „Mit der Immoservice Mühlheim GmbH haben wir einen uns bekannten und vor allem sehr zuverlässigen Partner, der die Grünflächen in unserer Stadt sukzessive wieder den gewohnt guten Pflegestatus bringen wird. Mit dem Tochterunternehmen unserer Wohnbau Mühlheim am Main GmbH ist sichergestellt, dass Mühlheim der lebenswerte und gepflegte Ort bleibt, den unsere Bürgerinnen und Bürger sehr schätzen.“ 

Leider wurden in der jüngeren Vergangenheit vermehrt nicht gereinigte oder sogar verwucherte Trottoirs und Zufahrten festgestellt.

Der Bürgermeister führt weiter aus: „Ich möchte aber auch noch einmal daran erinnern, dass die Reinigung und Pflege des Bürgersteigs sowie natürlich auch der Garageneinfahrten satzungsgemäß den jeweiligen Eigentümern vorbehalten ist. Es seien hiermit deshalb alle Hauseigentümer dazu aufgerufen auch ihren Beitrag zur Verschönerung des Stadtbildes zu leisten.“ 

Der Erste Stadtrat und Ordnungsdezernent Dr. Alexander Krey fügt an: „Leider wurden seitens der Ordnungspolizei im privaten Bereich in der jüngeren Vergangenheit einige ungepflegte und somit unschöne Stellen entdeckt. Dies abzustellen liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Hauseigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften, die wir nun auf existierende Missstände hinweisen werden. Natürlich wünschen wir uns, dass diese Hinweise ernst genommen werden und entsprechend umgesetzt werden, so dass weitere Schritte in Form von Ordnungswidrigkeiten oder eine Fremdvergabe der notwendigen Pflegearbeiten und dem damit verbundenen In-Rechnung-stellen auch künftig nicht notwendig werden.“