Vergabe der freien Plätze in den Betreuungseinrichtungen beginnt ab 22. Februar
Zwischen dem 22. und 26. Februar 2021 beginnt die Vergabe der freien Plätze für die Krippe, den Kindergarten und den Schulbetreuungen/Hort, die nach den Sommerferien 2021 in den städtischen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen.
Angeschrieben werden nach und nach alle Eltern, deren Kind einen Platz in einer städtischen Kindertageseinrichtung erhalten, es werden keine Absagen versendet.
Einige Eltern haben dabei von Ihrem Recht auf Wahlfreiheit Gebrauch gemacht und ihr Kind in mehreren Einrichtungen angemeldet. Die zuständige Stelle der Stadtverwaltung ist darauf angewiesen, die Rückmeldungen abzuwarten, um dann die nächsten Eltern anschreiben zu können.
Dieses Vergabeverfahren wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Selbstverständlich ist die Stadtverwaltung daran interessiert, die Wünsche der Eltern zu berücksichtigen und die Plätze zügig zu vergeben.
Erfahrungsgemäß dauert die Vergabe oftmals bis in den Sommer hinein, da immer wieder Plätze für Nachrücker frei werden.
Gebunden an die Platzzusage ist der Hauptwohnsitz der Familie. Dieser muss in Mühlheim sein. Für die Zusage der Krippen-bzw. Hortplätze ist weiter relevant, dass beide Elternteile berufstätig sind. Diese Nachweise müssen dann bis zum Anmeldegespräch in der Einrichtung erbracht werden. Ebenso muss das Kind natürlich an der dem Hort/ Schulbetreuung zugehörigen Schule angemeldet sein. Die angeschriebenen Eltern haben bis zum 19. März 2021 Zeit, die Anmeldebestätigung an den Fachbereich V, Kindertageseinrichtungen zurückzusenden.
Wir weisen abschließend ausdrücklich darauf hin, dass an diesem Vergabeverfahren die konfessionellen und freien Träger in Mühlheim nicht teilnehmen. Hier ist eine direkte Anmeldung in der gewünschten Einrichtung notwendig.