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Wählerverzeichnisse zur Direktwahl liegen aus - Briefwahlunterlagen können beantragt werden -

Im Rahmen der Vorbereitungen für die Direktwahl des Bürgermeisters am 16. Januar 2o11 macht das Wahlamt der Stadt Mühlheim darauf aufmerksam, dass das Wählerverzeichnis für alle Wahlbezirke in der Zeit vom 27. Dezember bis 31. Dezember 2o1o während der allgemeinen Öffnungszeiten, montags bis freitags, von 8.oo bis 12.oo Uhr und dienstags und donnerstags von 14.oo bis 18.oo Uhr im Rathaus, -Nordgebäude- Mühlheim am Main, Friedensstraße 20, (Zentraler Bürger-Service) zur Einsichtnahme bereitgehalten wird. Nur innerhalb dieses Zeitraums kann Einspruch eingelegt werden. Einsichtsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte hinsichtlich seiner eigenen Eintragung sowie jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirks, der Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses glaubhaft machen kann.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass am 24. Dezember 2o1o in der Zeit von 9.oo bis 12.oo Uhr Briefwahl beantragt werden kann. Am 31. Dezember 2o1o ist das Rathaus von 9.oo bis 12.oo Uhr für die Beantragung von Briefwahlunterlagen und die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis geöffnet.

 

Wahlberechtigte, die bis zum 26. Dezember 2o1o noch keine Wahlbe-nachrichtigung erhalten haben, sollten sich mit einem Blick in das Wählerverzeichnis davon überzeugen, dass sie eingetragen sind und damit an der Wahl teilnehmen können. Rückfragen sind auch telefonisch unter der Rufnummer 6o1-999 möglich. Im Wählerverzeichnis sind von Amts wegen alle Wahlberechtigten, d.h. wahlberechtigte Deutsche i.S.d. Artikel 116, Abs. 1 des Grundgesetzes, sowie die wahlberechtigten nicht-deutschen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis ihren Wohnsitz haben und am Wahltag in Hessen nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind, eingetragen.

 

In den Wahlbenachrichtigungen sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in denen die Wahlberechtigten zu wählen haben.

 

Ferner wird darauf  hingewiesen, dass die Wahlberechtigten, die am Wahltag ihre Stimme nicht in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben können bis spätestens Freitag, den 14. Januar 2o11, 13.oo Uhr, beim Magistrat im Rathaus, Zentraler Bürger-Service, -Nordgebäude-, Friedensstraße 2o, die Briefwahlunterlagen beantragen können. Dazu ist ein Antrag erforderlich, der auf der Rückseite der Wahlbenach-richtigungskarte aufgedruckt ist und ausgefüllt werden muss.

 

Soweit dieser Antrag mit der Post im Briefumschlag zurückgeschickt wird, muss dieser ausreichend frankiert sein. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Ein Antrag kann auch im Internet (www.muehlheim.de) gestellt werden.

 

Wer für den 16. Januar 2o11 Briefwahl beantragt hat, für den 3o. Januar 2o11 (Stichwahltermin) aber nicht, erhält mit den Wahlunterlagen einen Hinweis, in welchem Wahllokal er bei einer evtl. Stichwahl zur Urne gehen kann. Dort muss sich der Wahlberechtigte allerdings mit Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit einem Identitätsausweis oder Reisepass ausweisen. Sollte ein Wahlberechtigter  dann auch bei der Stichwahl per Brief wählen wollen, genügt ein formloser, aber schriftlicher Antrag an das Wahlamt.

 

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig. Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Um Missbrauch bei der Briefwahl zu verhindern, ist die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere Personen als die Wahlberechtigten selbst ebenfalls nur dann möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn Bevollmächtigte schriftlich versichern, nicht mehr als vier Wahlberechtigte zu vertreten. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, haben die Möglichkeit, ihre Stimme unter Beachtung der Geheimhaltung in einer Wahlkabine gleich im Zentralen Bürger-Service abzugeben.

 

Im übrigen werden die Briefwahlunterlagen kostenfrei auch ins Ausland zugestellt. Die Wahlberechtigten müssen lediglich das Rückporto aus dem Ausland selbst tragen. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.

 

Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem amtlichen Merkblatt, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Die Wahlberechtigten sollten unbedingt das Merkblatt genauestens beachten, damit ihre Stimmen nicht ungültig sind.

 

Insbesondere wird noch darauf hingewiesen, dass der Wahlbrief so rechtzeitig an den Magistrat (Wahlamt) zurückzusenden ist, dass er bis zum Wahltag (16. Januar 2o1o), spätestens 18.oo Uhr, dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch bis zu diesem Termin im Wahlamt persönlich abgegeben werden.