Pressemeldungen

Wahlvorbereitungen für die Stichwahl zur Wahl des Landrates abgeschlossen

Mit der Einrichtung der Wahlräume am kommenden Wochenende sind die Wahlvor-bereitungen für die Stichwahl zur Landratswahl am 11. Oktober 2oo9 abgeschlossen.

In Mühlheim sind rund 2o.6oo Personen wahlberechtigt. Wie das Wahlamt mitteilt, haben bereits 1.994 Wähler haben Briefwahl beantragt.

Die Wahl wird auf herkömmliche Art und Weise mit Stimmzetteln durchgeführt werden.

Rund 150 ehrenamtliche Wahlhelfer in 21 allgemeinen Wahlbezirken und den 4 Briefwahlvorständen sind eingesetzt, um dafür sorgen, dass die Wahl reibungslos abläuft.

Die Zugänge zu den Wahllokalen 1 (Rote-Warte-Schule), 2 (Kleine Halle der Sport-Union) 3, 4 und 2o (Goetheschule), sind nicht barrierefrei. Wahlberechtigte mit Mobilitätsbeeinträchtigung aus diesen Wahlbezirken, die nicht an der Briefwahl teilnehmen, können einen Wahlschein beantragen, mit dem sie an der Urnenwahl in einem barrierefreien Wahllokal im Stadtgebiet oder sonst im Wahlkreis teilnehmen können.

Für alle Interessierten richtet das Wahlamt im Sitzungssaal der Stadtverordneten- versammlung im Rathaus, I. Stock, wieder ein Informationsbüro ein. Die Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke werden vom Wahlamt sofort weitergegeben, so dass im Infobüro, nach Auszählung der Stimmen, der aktuelle Stand vorliegt. Die Ergebnisse können auch im Internet unter www.muehlheim.de abgerufen werden.

Das Wahlamt macht noch einmal darauf aufmerksam, dass Wahlberechtigte, die am Wahltag ihre Stimme nicht in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben können (Urlaub, Krankheit, berufliche Gründe) bis spätestens Freitag, den o9. Oktober 2oo9, 18.oo Uhr, im Rathaus, Friedensstraße 2o, Zentraler Bürger-Service (Nordgebäude) bzw. Wahlamt, Rathaus, I. Stock, Zimmer-Nr. 124, Briefwahlunter-lagen beantragen können. Dazu ist ein Antrag erforderlich, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt ist und ausgefüllt werden muss. Briefwahlanträge können auch über den Internetanschluss der Stadt, unter www.muehlheim.de gestellt werden. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, die im Gesetz geregelt sind, etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten auch noch nach diesem Termin bis zum Wahltag 15.oo Uhr, Wahlscheine für die Briefwahl beantragt werden.

Das Wahlamt im Rathaus, I. Stock, Zimmer 124, ist deshalb auch am Samstag vor dem Wahltag von 1o.oo bis 12.oo Uhr geöffnet.

Die Briefwähler müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18.oo Uhr, im Wahlamt vorliegt. Wenn die Zeit nicht mehr ausreicht, den Wahlbrief mit der Post zu schicken, kann der Brief auch im Wahlamt im Rathaus abgegeben werden.

Auch wer seine Wahlbenachrichtigungskarte verloren oder vergessen hat, kann dennoch wählen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Wahlberechtigte seinen gültigen Personalausweis/Reisepass (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen entsprechenden Identitätsausweis) im Wahllokal vorlegt und auch im Wähler-verzeichnis eingetragen ist.