Widerspruch gegen Google-Street-View
Der Internet-Konzern Google fertigt z. Zt. für Ihren neuen Dienst „Street-View" flächendeckend in ganz Deutschland Aufnahmen von Straßenzügen und Häuserfronten an. Diese Aufnahmen sollen als Zusatzfunktion des Landkarten- und Luftbilddienstes „Google Map" frei im Internet zur Verfügung gestellt werden und Surfern eine virtuelle Ansicht aller Gebäudefassaden und somit eine „Online Stadtrundfahrt" ermöglichen.
Um die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte betroffener Hausbesitzer und -bewohner zu wahren, wurde ein Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung der Aufnahmen eingeräumt. Der Widerspruch sollte folgende Daten enthalten:
- 1. Name
- 2. Adresse
- 3. Bezeichnung des Gebäudes bzw. Grundstückes.
Betroffene haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch entweder per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder per Brief an Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg einzulegen.
Einen Mustertext für Widersprüche finden Sie auf der Homepage der Datenschutzaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt www.datenschutzaufsicht.hessen.de oder direkt bei www.rp-darmstadt.hessen.de.
Das Rathaus bietet den Mühlheimer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich in Widerspruchslisten, die im Zentralen Bürger-Service ausliegen, einzutragen. Die Listen werden in regelmäßigen Abständen an Google weitergeleitet.