Seit dem 24. März 2006 dürfen nach dem Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz keine Elektrogeräte mehr mit dem Hausmüll über die graue Tonne entsorgt werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Industrie und Gesetzgeber verpflichten sich in diesem Gesetz gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass Elektroschrott kostenlos zurückgenommen und fachgerecht verwertet wird.
Elektrogeräte gehören zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber. Sie bestehen aus rund 1000 verschiedenen Substanzen; darunter befinden sich auch wertvolle und hochwertige Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium und Kunststoffe.
Für den Verbraucher ändert sich fast nichts. In Mühlheim steht wie bisher auf dem Städtischen Wertstoffhof, Rumpenheimer Straße 73 a, ein Container für Elektroabfälle. Ferner bietet die Stadt im Holsystem die Abfuhr von Waschmaschinen, Kühlschränken, Wäschetrockner, E-Herde und Geschirrspüler an. Telefonische Anmeldung erforderlich unter der Rufnummer: 06108-601822 / 06108-601824.
Haushaltsgroßgeräte
Neben der zuvor genannten „Weißen Ware" ferner elektrische Koch- und Heizplatten, elektrische Ventilatoren, Klimageräte usw.
Haushaltskleingeräte
Staubsauger, Teppichkehrmaschinen, Mühlen, Bügeleisen, Toaster, Fritteusen, Waagen, Kaffeemaschinen, elektrische
Messer und Zahnbürsten, Wecker, Haartrockner etc.
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
Großrechner, Minicomputer, PCs und Laptops (einschließlich Bildschirm, Tastatur und Maus), Drucker, Kopiergeräte, Anrufbeantworter, Telefone, Faxgeräte usw.
Geräte der Unterhaltungselektronik
Radio- und Fernsehgeräte, Videokameras und Videorecorder, HiFi-Anlagen, elektrische Musikinstrumente, Audio-Verstärker etc.
Beleuchtungskörper
Stabförmige und Kompakt-Leuchtstofflampen (Energiesparlampen), Entladungslampen, Leuchten für Leuchtstofflampen und sonstige Beleuchtungskörper. Ausnahme: Leuchten und Glühlampen in Haushalten.
Elektronische Werkzeuge
Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Geräte zum Bearbeiten von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen, Schweiß- und Lötwerkzeuge, elektr. Rasenmäher usw.
Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
Elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen, Videospielkonsolen, Videospiele, Sportausrüstung mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen etc.
Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor usw.
Weitere Informationen rund ums Elektrogesetz erhalten Sie über die Rhein-Main Abfall GmbH (www.rmaof.de);Telefonnummer 069-800520.