Kirchenaustritt

Aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, sind seit Inkrafttreten am 01. März 2017, Kirchenaustritte nicht mehr an den Amts- bzw. Ortsgerichten möglich, sondern ausschließlich Aufgabe der Kommune. Die Ortsgerichte Mühlheim am Main I und Mühlheim am Main II – Lämmerspiel - sind für die Entgegennahme nicht mehr zuständig.

Austrittswillige Mühlheimer Bürgerinnen und Bürger müssen nun ihren Kirchenaustritt unter persönlicher Vorsprache und Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses beim Zentralen Bürger-Service im Rathaus, Friedensstraße 20, erklären. Die Gebühr hierfür beträgt 30,-- Euro.

Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass ein Kirchenaustritt lediglich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde erfolgen kann. Von etwaigen Angeboten über Drittanbieter oder Dienstleistern aus dem Internet (z.B. kirchenaustritt24.de), bitten wir ausdrücklich Abstand zu nehmen.