Herzlich Willkommen auf der Seite des Fachbereiches Allgemeine Dienste.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Bürger-Service sind mit folgenden Aufgaben betraut:
Die angebotenen Leistungen des Zentralen Bürger-Service finden Sie im Bereich Bürgerservice.
Sachgebietsleiterin
Dieses Sachgebiet ist in den Fachbereich I integriert und hat unter anderem folgende Aufgabenbereiche: Hauptverwaltung, Verwaltungsorganisation, Gremienmanagement (Stadtverordnetenversammlung und Magistrat), kommunalrechtliche Angelegenheiten, zentrale Beschaffung, Organisation und Durchführung von Wahlen und Erstellung von Statistiken, Alters- und Ehejubiläen, Ehrungen, Verwaltungsgebäude, Dokumentation und Archivierung, Druck- und Kopierstelle, Fernsprechdienst, Pflege der freundschaftlichen Beziehungen zu anderen Gemeinden.
Ausführliche Informationen zu den Bereichen Stadtrecht, Wahlen und Verschwisterung erhalten Sie auf den jeweiligen Seiten.
Die Wahlperioden für
betragen fünf Jahre.
Die Bundestagswahlen finden alle vier Jahre statt (2025).
Der Zeitraum der Durchführung der Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (2029) bzw. Direktwahl der Landrätin/des Landrates (2027) beträgt sechs Jahre.
Darüber hinaus sind Volksbegehren/Volksentscheide und Bürgerbegehren/Bürgerentscheide ereignisabhängig durchzuführen.
Das Wahlamt ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Wahlen verantwortlich.
Für Rückfragen in Wahlangelegenheiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes unter den Rufnummern 06108 - 601-130 (Herr Gerfelder) und 06108 - 601-134 (Frau Sittner) zur Verfügung.
Die Durchführung und Erstellung von Statistiken erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Statistischen Landesamt. Das Hessische Landesstatistikgesetz regelt hierzu die Rahmenbedingungen zur Durchführung von Statistiken und die Mitwirkung der Kommune bei der Durchführung von EU-, Bundes- und Landesstatistiken. Die Stadt Mühlheim am Main ist dazu verpflichtet, erforderliche Daten und Auskünfte in den zu erhebenden Bereichen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Ab Jahresbeginn 2016 setzt die Stadt Mühlheim am Main das neue Bundesmeldegesetz (BMG) um. Demnach darf die Meldebehörde zwar auf Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk weiterhin Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Als Altersjubiläum definiert das Gesetz jedoch nunmehr den 70. Geburtstag sowie jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden. Als Ehejubiläum gilt nur das 50., 60., 65. usw., die Silberhochzeit damit nicht mehr.
Für Ehepaare, die die Goldene, Diamantene, Eiserne oder Gnaden Hochzeit begehen sowie für Altersjubilare, die das 90., 95., oder 100. Lebensjahr vollenden, ist durch die Hessische Landesregierung und die Stadt Mühlheim am Main eine öffentliche Ehrung vorgesehen.
Dies setzt allerdings voraus, dass Anmeldungen für diese Ehrungen etwa sechs Wochen vor dem Jubiläumstag unter Vorlage von Urkunden (Familienstammbuch, Heirats- oder Geburtsurkunde) im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 129, Frau Ebert, Telefon: 06108-601 143, Friedensstraße 20, Mühlheim am Main, vorgenommen werden.
Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei der vorgenannten Stelle ebenfalls gemeldet werden muss, wenn Geburtstage über 70 Jahre oder Ehejubiläen nicht veröffentlicht werden sollen.
Fachbereichsleiter
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
1. Obergeschoss, Raum: 123
Zu den Aufgaben des Sachgebietes Personalwesen zählt die Bearbeitung allgemeiner personalrechtlicher Angelegenheiten. Die Stelle des Antidiskriminierungsbeauftragten ist seit 1. August 2022 hier eingerichtet.
Hierzu gehört insbesondere die Klärung von Stellenbewertungs- und Eingruppierungsfragen, die Vorbereitung und Abwicklung von Ein- und Austritten, die Berechnung und Auszahlung der Dienstbezüge und Entgelte sowie das Führen der Urlaubs- und Krankheitskartei.
Als zuständige Stelle im Hause beschäftigt sich das Sachgebiet darüber hinaus mit der verwaltungsmäßigen Abwicklung und Überwachung der Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten.
Auf dieser Seite erhalten Sie einige Informationen über das Standesamt Mühlheim am Main.
Aufgabenbereiche
Die angebotenen Leistungen des Standesamtes finden Sie im Bereich Bürgerservice.
Sachgebietsleiter / Standesbeamter
Personenstandswesen / Standesamt
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
1. Obergeschoss, Raum: 133
Öffnungszeiten:
Täglich
von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo., Mi., Do.
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Di.
14:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Standesbeamtin
Personenstandswesen / Standesamt
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
1. Obergeschoss, Raum: 134
Öffnungszeiten:
Täglich
von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo., Mi., Do.
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Di.
14:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Staatsangehörigkeiten & Einbürgerungen
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
1. Obergeschoss, Raum: 116A
Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Do.
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Di.
12:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Aufgabenbereiche
Ortsgerichtsvorsteher
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
1. Obergeschoss, Raum: 133
Öffnungszeiten:
Täglich von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo., Mi., Do.: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Di.: 14:00 Uhr bis 17:45 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung.
Ortsgerichte sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten zuständig. Sie geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellungen, die außerhalb Hessens zum Teil nur durch einen Notar zu leisten sind und tragen dazu bei, Kosten zu sparen.
Für den Fall, dass Sie eine Dienstleistung oder Beratung des Ortsgerichtes Mühlheim am Main II (Lämmerspiel) in Anspruch nehmen möchten, steht Ihnen als Ansprechpartner der Ortsgerichtsvorsteher, Herr Michael Binge, in seinen Geschäftsräumen in der Obertshäuser Straße 64, 63165 Mühlheim am Main, nach telefonischer Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.
Ortsgerichtsvorsteher
Stadt Mühlheim am Main
Obertshäuser Straße 64, 63165 Mühlheim am Main
Jede Gemeinde richtet mindestens ein Schiedsamt ein, welches unter der Aufsicht des zuständigen Amtsgerichts steht.
Die Aufgabe der ehrenamtlichen Schiedspersonen ist es, auf Antrag einen Streit zwischen den beteiligten Personen außergerichtlich zu schlichten, und zwar sowohl in zivil- als auch in manchen strafrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. Verletzung der persönlichen Ehre (Beleidigung, Bedrohung), Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, usw.
In bestimmten Streitfällen muss sogar, bevor man vor Gericht gehen kann, ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden (außergerichtliche Streitschlichtung).
Wird man sich im Schlichtungstermin einig, wird diese Einigung im Protokoll festgehalten und von allen Beteiligten unterschrieben. Ein Gerichtsverfahren ist dann nicht mehr erforderlich. Ein geschlossener Schiedsamtsvergleich steht einem gerichtlichen Urteil gleich, kann also auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Kommt man zu keiner Einigung, ist das Verfahren vor dem Schiedsamt abgeschlossen. In diesen Fällen wird eine Nichteinigungsbescheinigung ausgestellt, mit der bei Gericht geklagt werden kann.
Vorteil eines Verfahrens vor dem Schiedsamt
Der Gang zum Schiedsamt ist oft der unbürokratischste, schnellste und günstigste Weg um einen Streit beizulegen, denn es gibt in der Regel keinen „Papierkrieg“, die Verfahrenszeiten sind kurz und die Kosten liegen bei 80 EUR.
Da das Ziel eines Sühneverfahrens ein Vergleich ist, gibt es keine Gewinner oder Verlierer und dies für beide Parteien häufig befriedender als ein Urteil vor Gericht.
Zuständiges Schiedsamt
Grundsätzlich zuständig ist immer das Schiedsamt, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Wohnsitz hat.
Kontakt Schiedsamt Mühlheim am Main:
Schiedsmann
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Stadt Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Das Sachgebiet Informationstechnologie stellt für sämtliche Rathausmitarbeiter die Hard- und Software zur Verfügung und übernimmt auch sämtliche Servicedienstleistungen rund um das Thema Computer und EDV. Hierzu gehören unter anderem auch die Organisation von Softwareschulungen für die Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und die Bereistellung technischer Hilfsmittel, z.B. bei Bürgerversammlungen und Wahlen.