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Anwaltliche Vertretung im Klageverfahren gegen den Flughafenausbau

Bereits im Dezember 2007 hatte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mühlheim beschlossen, gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main Klage zu erheben. Allerdings schob der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel dieser Klage im darauffolgenden Jahr erst einmal einen Riegel vor. Er teilte mit, die Stadt Mühlheim sei als Musterkläger nicht zugelassen und müsse sich gedulden, bis alle Musterverfahren bearbeitet seien.

Ende Januar erreichte die Stadt Mühlheim die Nachricht vom VGH Kassel, dass die Aussetzung des Verfahrens mit der rechtskräftigen Entscheidung in allen Musterklagen beendet sei und forderte dazu auf mitzuteilen, ob und wenn ja, welche Bedenken gegen eine Entscheidung im Beschlussverfahren bestehen. „Wir wollen erreichen, dass das Beschlussverfahren, bei dem eine gerichtliche Entscheidung ohne weitere mündliche Anhörung getroffen würde, abgewendet wird“, teilte Bürgermeister Daniel Tybussek mit.

„In der Fortführung unserer Klage sehen wir unter anderem die Chance auf eine Minderung der hohen Fluglärmbelastung, vor allem in den Nachtrandstunden“, betont der Rathauschef. „Um dies zu erreichen, wollen wir die Interessen unserer Stadt vor Gericht in einer mündlichen Verhandlung noch einmal deutlich vertreten.“

Das Mandat zur Weiterführung der Klage hat die Stadt Mühlheim im März der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer übertragen, die weitreichende Erfahrung im Rechtsstreit um den Ausbau des Frankfurter Flughafens besitzt.

Neben dem Klageweg wird sich die Stadt Mühlheim weiterhin für eine Deckelung der Flugbewegungen, die Ausweitung des Nachtflugverbotes und die Entwicklung alternativer Anflugrouten einsetzen.