Briefwahlfrist endet am Freitagabend
Mittlerweile haben mehr als 7.000 Mühlheimer Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit zur Briefwahl Gebrauch gemacht. Die Wahlunterlagen zur Briefwahl können noch fristgerecht bis zum Freitag, den 24. September um 18.00 Uhr in der Verwaltung beantragt werden.
In ganz besonderen Ausnahmefällen, z.B. etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können von im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten auch noch am Samstag vor dem Wahltag im Wahlamt des Rathauses, I. Stock, Zimmer 121, von 1o.oo bis 12.oo Uhr und am Wahltag bis 15.oo Uhr, Wahlscheine für die Briefwahl beantragt werden. Das Wahlbüro ist deshalb auch am Sonntag ab 8.00 Uhr geöffnet.
Briefwähler müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18.oo Uhr, dem Wahlamt vorliegt. Wenn die Zeit nicht mehr ausreicht, den Wahlbrief mit der Post zu schicken, kann der Brief auch im Wahlbüro im Rathaus abgegeben werden.
Bereits vorliegende Briefwahlunterlagen müssen bis zur Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag bis spätestens 18.00 Uhr ihren Weg zurück in die Verwaltung gefunden haben. Die Briefkästen werden dann letztmalig an diesem Tag mit Schließung der Wahllokale geleert und unmittelbar in die Auszählung weitergeleitet. Briefwahlunterlagen die nach 18.00 Uhr abgegeben oder eingeworfen werden, können nicht berücksichtigt werden.
Auch wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen hat, kann dennoch wählen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Wahlberechtigte seinen gültigen Personalausweis (nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen Identitätsausweis) oder Reisepass im Wahllokal vorlegt und auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer 06108 - 6o1 134 möglich.